Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein 20-Jähriger durch Schreckschusswaffe verletzt

Hochdahl · In der Nacht zu Mittwoch, 7. Juni, wurde ein 20-Jähriger durch eine Schussabgabe mit einer Schreckschusswaffe im Gesicht verletzt. Die Polizei nahm den 63-jährigen Schützen vorläufig fest und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein: 20-Jähriger durch Schreckschusswaffe verletzt
Foto: Kreispolizei Mettmann

Gegen 1.40 Uhr hielten sich drei junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren in einem Fiat sitzend auf der Hackberger Straße im Bereich der Bushaltestelle "Willbecker Straße" auf, als sich ein Anwohner bei den Insassen über die laute Musik beschwerte. Nachdem ein 20-jähriger Erkrather aus dem Fahrzeug ausgestiegen war, um mit dem Anwohner zu sprechen, richtete dieser plötzlich einen Gasrevolver auf den jungen Mann und gab aus kurzer Distanz einen Schuss ab.

Durch das austretende Reizgas wurde der 20-Jährige im Gesicht verletzt. Nach der Schussabgabe flüchtete der Täter zunächst in unbekannte Richtung. Der alarmierte Notarzt versorgte den 20-jährigen Erkrather erstmedizinisch. Im Anschluss transportierte der Rettungsdienst den Verletzten zur stationären Behandlung in ein Spezialkrankenhaus.

Alarmierte Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung im Umfeld antreffen und nahmen den 63-Jährigen vorläufig fest. Die Beamten stellten im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung die Tatwaffe sowie weitere Reizgasmunition sicher.

Die Polizei leitete gegen den 63-jährigen Erkrather ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein und brachten den Mann zur Polizeiwache Hilden. Nach dem Abschluss erster kriminalpolizeilicher Maßnahmen wurde der Erkrather auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft von der Wache entlassen.

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