Dies gilt unter anderem für Zahlungsvorgänge im Bürgerbüro, im Standesamt, in der Volkshochschule oder in der Stadtbücherei sowie beim Erwerb von Tickets für städtische Kulturveranstaltungen. Auf die Gebühr wird nur verzichtet, wenn eine alternative Kartenzahlung nicht möglich ist – beispielsweise weil kein Kartenlesegerät vorhanden oder das Gerät vorübergehend außer Betrieb ist. Kartenzahlungen bleiben dagegen weiterhin kostenfrei.
Hintergrund ist der enorme Aufwand, den Bargeldzahlungen mit sich bringen. Barkassen müssen täglich nach Ende der Öffnungszeiten abgerechnet werden, dazu kommen Regelungs- und Kontrollaufwand, um Veruntreuung und Diebstahl entgegenzuwirken. Mit der Zusatzgebühr soll ein Ausgleich für diesen Aufwand geschaffen werden.