Neue Gebührensatzung tritt ab 1. April in Kraft Verwaltungsgebühr bei Barzahlungen ab zehn Euro

Erkrath · Der Erkrather Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 5. März eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Gemäß neuer Satzung wird ab dem 1. April bei Barzahlungen ab einem Betrag von 10 Euro eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von zwei Euro erhoben.

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Dies gilt unter anderem für Zahlungsvorgänge im Bürgerbüro, im Standesamt, in der Volkshochschule oder in der Stadtbücherei sowie beim Erwerb von Tickets für städtische Kulturveranstaltungen. Auf die Gebühr wird nur verzichtet, wenn eine alternative Kartenzahlung nicht möglich ist – beispielsweise weil kein Kartenlesegerät vorhanden oder das Gerät vorübergehend außer Betrieb ist. Kartenzahlungen bleiben dagegen weiterhin kostenfrei.

Hintergrund ist der enorme Aufwand, den Bargeldzahlungen mit sich bringen. Barkassen müssen täglich nach Ende der Öffnungszeiten abgerechnet werden, dazu kommen Regelungs- und Kontrollaufwand, um Veruntreuung und Diebstahl entgegenzuwirken. Mit der Zusatzgebühr soll ein Ausgleich für diesen Aufwand geschaffen werden.