Ursachen für Anfechtung und Rücktritt im Leistungsfall

Warum Sie Antragsfragen mit Ihrer Gesundheitsakte abgleichen sollten! Gut wenn zeitig vorgesorgt wurde. Trotzdem kommt es ab und an zu Problemen beim Leistungsantrag. M. Rexfort vom Rheinischen Versicherungskontor (www.rhvk.info) beleuchtet für uns diese Problematik:

"Alle Leser deren Vertrag älter als 10 Jahre ist, können sich entspannen. Sie haben keinen Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu befürchten, da diese verfristet ist. Alle Anderen sollten Ihren Antrag nochmals aufschlagen.
Viele Versicherte schätzen Erkrankungen nicht richtig ein, sodass der Vorwurf einer arglistigen Täuschung des Versicherers im Raum steht. Hier kommt es zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Es kann aber auch der behandelnde Arzt verantwortlich sein. Eine Fehldiagnose, die fehlerhafte Eingabe des Diagnoseschlüssels, oder ein Abrechnungsfehler bekommt ein Kassenpatient nicht mit. Hier ist im Vorfeld der Antragsstellung eine Kopie der Krankenakte bei der Krankenkasse abzurufen. Eine Korrektur im Nachgang eines Leistungsantrags ist oftmals schwer oder nicht mehr möglich."

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