Sport Laufen unter Flutlicht startet wieder

Erkrath · Aus Energiespargründen nur eingeschränkte Nutzung möglich.

Erkratherinnen und Erkrather können ab dem 17.10.2022 wieder das kostenlose Angebot „Laufen unter Flutlicht“ nutzen.

Erkratherinnen und Erkrather können ab dem 17.10.2022 wieder das kostenlose Angebot „Laufen unter Flutlicht“ nutzen.

Foto: Stadt Erkrath

Die Aktion „Laufen unter Flutlicht“ sorgt in Herbst und Winter traditionell für ausreichend Licht auf ausgewählten Sportplätzen, sodass laufbegeisterte Erkratherinnen und Erkrather auch in der dunklen Jahreszeit weiter ihrem Hobby nachgehen können. Das kostenlose Angebot geht ab Montag, den 17. Oktober, in die nächste Runde und steht bis zu Beginn der Osterferien zur Verfügung. Aus Energiespargründen wird das Angebot diesmal jedoch nur an den Sportplätzen angeboten, auf denen zeitgleich auch ein regulärer Trainingsbetrieb stattfindet.

Am Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4-6) können Laufinteressierte jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 17 bis 20 Uhr die 400 Meter lange Tennenumlaufbahn rund um den Rasenplatz nutzen. Der Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) steht jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr zur Nutzung offen. Dort befindet sich rund um den Hauptplatz eine sogenannte Finnenbahn, die aus speziell aufgefaserten Holzhäckseln besteht und sich durch einen gelenkschonenden, federnden Boden auszeichnet. Die Laufbahn ist anders als am Sportplatz Rankestraße keine klassische 400m-Strecke, sondern zieht sich auf ca. 1,20 Meter Breite rund um den Hauptplatz, inklusive kleinerer Steigungen. Zu beachten ist, dass die Finnenbahn nicht extra ausgeleuchtet wird, sondern nur im Lichtschein des Flutlichts liegt.

Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) ist die Nutzung in diesem Winter leider nicht möglich, da der Trainingsbetrieb der ortsansässigen Vereine hier nur gelegentlich auf dem Rasenplatz inmitten der Kunststoffumlaufbahn stattfindet und somit keine regelmäßige Beleuchtung gewährleistet ist.

Läuferinnen und Läufer haben bei der Nutzung des Angebotes folgende Hinweise und Nutzungsbedingungen zu beachten:

1. Die Nutzungsordnung der Sportanlage ist einzuhalten.

2. Das Mitführen von Hunden sowie das Fahren mit Fahrrädern auf der Anlage sind untersagt.

3. Aufgrund von schlechtem Wetter (Gewitter, Schnee, Glatteis) kann die Anlage kurzfristig gesperrt werden. Das dient Ihrer Sicherheit. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann dies nicht immer auf der Homepage angezeigt bzw. mitgeteilt werden.

4. Aufgrund von Veranstaltungen und Reparaturmaßnahmen kann die Anlage gesperrt werden. Dies wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht.

5. Eine Nutzung durch viele Personen funktioniert nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme. Aus diesem Grund gilt die Regelung, dass schnellere Läuferinnen und Läufer eher innen und Langsamere eher außen laufen.

6. Auf dem Spielfeld neben der Umlaufbahn findet in den meisten Fällen zeitgleich Fußballtraining statt. Es könnte daher sein, dass man von einem „abirrenden“ Fußball getroffen wird bzw. Fußbälle auf die Laufbahn gelangen. In solch einem Fall übernimmt die Stadt keine Haftung.

7. Eine Nutzung des Fußballplatzes ist ausschließlich den dort ansässigen Fußballvereinen vorbehalten. Eine Nutzung des Fußballplatzes von Privatpersonen ist untersagt.

8. Laufen mit Kinderbuggys ist untersagt.

9. Eine kommerzielle Nutzung, das heißt privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer, ist untersagt.

10. Toiletten sind kostenlos nutzbar. Duschen ist jedoch nicht möglich.

11. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und an den Karnevalstagen ist die Nutzung der Sportplätze nicht möglich. Sollte eine Nutzung an weiteren Tagen nicht möglich sein, so wird dies auf der städtischen Homepage mitgeteilt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort