Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest

Unterbach · Bei einem Schwan, der am 3. Januar tot am Nordufer des Unterbacher Sees gefunden wurde, ist der Verdacht auf eine Erkrankung des Tieres an der Vogelgrippe bzw. der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

Bei einer an dem Schwan durchgeführten Untersuchung wurde der Virus H5N8 nachgewiesen. Dieser Virus kommt insbesondere bei Hühnervögeln vor und ist für diese hochansteckend. Er kann durch Wildvögel auf Zuchtgeflügel übertragen werden. Eine Gefahr für Menschen und Säugetiere besteht nicht, da ein Übergang des Virus auf diese bislang nicht bekannt geworden ist.

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat der Kreis Mettmann am 10.01.2017 eine Allgemeinverfügung erlassen. In dieser wird ein sogenanntes Beobachtungsgebiet festgesetzt, das Teile der Städte Erkrath und Hilden umfasst. Innerhalb des Beobachtungsgebietes befindet sich in Erkrath der gesamte Ortsteil Unterfeldhaus sowie der südliche Teil von Alt-Erkrath (hier bis zur Linie Düsseldorfer Straße / Neanderstraße / Kreuzstraße / Hölderlinstraße).
Innerhalb des Beobachtungsgebietes ist für Tierhalter bis auf weiteres das folgende zu beachten:
- Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Alle Hunde sind anzuleinen und auch Freigängerkatzen im Haus zu behalten, damit sie nicht mit Kadavern toter Wildvögel in Kontakt kommen und den Erreger so weiter verbreiten können.
- Für Geflügelhalter besteht im gesamten Kreis Mettmann die Aufstallungspflicht, wonach Geflügel in geschlossenen Ställen oder in vergleichbar gesicherten Vorrichtungen zu halten ist.
- Auch ist die Haltung von Geflügel wie Hühnern, Puten, Perl- und Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Laufvögeln, Enten und Gänsen unverzüglich dem Veterinäramt des Kreises anzuzeigen (Tel. 02104 / 99-1857, veterinaerwesen@kreis-mettmann.de), soweit dies bislang noch nicht geschehen sein sollte.
- Gehaltene Vögel dürfen bis zum 25. Januar nicht aus dem Beobachtungsgebiet nach außerhalb verbracht werden.

An den Hauptzufahrtsstraßen zu dem Beobachtungsgebiet werden in den kommenden Tagen Hinweisschilder zur Information angebracht. Auch wird der Außendienst des Ordnungsamtes sich vermehrt dort aufhalten und insbesondere Hundehalter auf die Leinenpflicht hinweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ansteckungsgefahr insbesondere Hühnervögel betrifft. Werden deren Kadaver gefunden, sollte umgehend das Ordnungsamt der Stadt Erkrath oder das Veterinäramt des Kreises Mettmann informiert werden. Die Gefahr einer Infektion von Menschen mit der Geflügelpest ist zwar sehr gering. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auszuschließen und eine Verschleppung zu vermeiden, sollten diese Kadaver jedoch nicht angefasst werden.

Tote Tauben, Amseln oder andere Singvögel sind nicht Träger des Erregers der Geflügelpest. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese Vögel im Winter durch die schwierigeren Lebensbedingungen vermehrt eingehen. Deren Kadaver können jedoch angefasst und ohne Anlass zur Besorgnis im Hausmüll entsorgt werden.
Bei Rückfragen können Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde wenden, Tel. 0211 / 2407-3201 und -3202, ordnungsamt@erkrath.de .

(Schaufenster Mettmann)
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