Das Ende des Straßenkarnevals wird gegen 16.30 Uhr erwartet. Während der Dauer des Umzugs ist der komplette Streckenverlauf nicht befahrbar, sodass mit Sperrungen und weiteren Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Auch der Bürgerbus sowie der Linienbusverkehr der Rheinbahn sind hiervon betroffen. Der Umzug beginnt am Gerberplatz und bewegt sich von dort aus über die Neanderstraße, Bismarckstraße, Bahnstraße und Morper Allee bis hin zum Erkrath S-Bahnhof. Zurück geht es vom Bahnhof aus über die Morper Allee, vorbei am Rathaus, durch die Fußgängerzone Bahnstraße, über die Kirchstraße und weiter in die Schubertstraße. Über die Bavierstraße geht es am Bavier Center vorbei, ehe der Zug auf die Gerberstraße einbiegt und wieder am Gerberplatz endet.
Damit sich die beteiligten Wagen und Fußgruppen entsprechend formieren können, wird es am Gerberplatz bereits ab Freitag, den 6. Februar, 18 Uhr, ein Halteverbot geben. Weitere temporäre Halteverbote am Veranstaltungstag, die zur Durchführung des Zuges nötig sind, werden auf der Gerberstraße und Morper Allee in der Nähe des Bahnhofs sowie im weiteren Verlauf des Zuges auf der Kirchstraße, Schubertstraße und Bavierstraße eingerichtet. Die städtische Ordnungsbehörde bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erkrather Straßenkarnevals zudem darum, sich rund um die Feierlichkeiten so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewahrt werden.
Dabei wird empfohlen, in unmittelbarer Nähe des Zuges sowie in der Fußgängerzone an der Bahnstraße so weit wie möglich auf den Gebrauch von Glasflaschen zu verzichten. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Flächen, in Parks sowie auf Plätzen strikt untersagt ist. Abfälle wie leere Flaschen oder Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Auch der Ausschank alkoholischer Getränke wird im Rahmen des Jugendschutzes streng kontrolliert und darf mit Ausnahme von Bier und Wein (ab 16 Jahren) nur an volljährige Personen erfolgen. Ordnungswidriges Verhalten wird mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Zudem werden auch in diesem Jahr sogenannte Hin-Guckerinnen und Hin-Gucker der städtischen Kinder- und Jugendförderung als Ansprechpersonen für zu stark alkoholisierte und orientierungslose Jugendliche vor Ort sein, um im Bedarfsfall möglichst schnelle Unterstützung beziehungsweise Hilfe zu organisieren. Zu erkennen ist das Hilfspersonal durch neon-gelbe Leuchtwesten und schwarze Umhängetaschen mit entsprechender Aufschrift.