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Massive Verstöße sorgen für Unmut: Abstandsregeln beim Laufen unter Flutlicht beachten

Massive Verstöße sorgen für Unmut : Abstandsregeln beim Laufen unter Flutlicht beachten

Die Aktion „Laufen unter Flutlicht“ sorgt auch in diesem Winter wieder für ausreichend Licht auf ausgewählten Sportplätzen im Stadtgebiet, sodass laufbegeisterte Erkratherinnen und Erkrather auch in der dunklen Jahreszeit ihrem Hobby nachgehen können. Allerdings kommt es dabei in letzter Zeit vermehrt zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen sowie die derzeit gültige Coronaschutzverordnung.

So ist weder die Nutzung des Spielfeldes noch der umliegenden Tribünen gestattet. Ebenso ist eine kommerzielle Nutzung des Angebotes untersagt, wie etwa ein privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer. Strengstens verboten ist zudem der Vereinssport beziehungsweise Trainingsbetrieb auf und neben den Sportplätzen. Teilnehmende Läuferinnen und Läufer dürfen sich derzeit lediglich mit ihrem eigenen oder maximal einem weiteren Haushalt zum Laufen auf dem Sportplatz einfinden.

Aufgrund der zuletzt zahlreichen Verstöße werden die Ordnungskräfte die ausgeleuchteten Sportplätze künftig verstärkt in den Blick nehmen und diese bei weiterer Missachtung der Nutzungsbedingungen umgehend sperren.