So ist weder die Nutzung des Spielfeldes noch der umliegenden Tribünen gestattet. Ebenso ist eine kommerzielle Nutzung des Angebotes untersagt, wie etwa ein privates Lauftraining in der Gruppe oder einzeln mit einer Trainerin oder einem Trainer. Strengstens verboten ist zudem der Vereinssport beziehungsweise Trainingsbetrieb auf und neben den Sportplätzen. Teilnehmende Läuferinnen und Läufer dürfen sich derzeit lediglich mit ihrem eigenen oder maximal einem weiteren Haushalt zum Laufen auf dem Sportplatz einfinden.
Aufgrund der zuletzt zahlreichen Verstöße werden die Ordnungskräfte die ausgeleuchteten Sportplätze künftig verstärkt in den Blick nehmen und diese bei weiterer Missachtung der Nutzungsbedingungen umgehend sperren.