Update: Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest

Erkrath · Das Beobachtungsgebiet, welches der Kreis Mettmann als Reaktion auf den Fund eines an der Geflügelpest verendeten Schwans festgesetzt hat, bleibt mindestens bis zum 13. Februar bestehen. Dies gilt, sofern es bis dahin zu keinen weiteren Vogelgrippefällen kommt.

Insbesondere Hunde- und Katzenhalter in Unterfeldhaus und im südlichen Teil Alt-Erkraths haben daher sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht frei im Beobachtungsgebiet umherlaufen.

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