Abfindungen versteuern — Besonders die Höhe spielt eine Rolle

Wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet wird, ist das nicht besonders schön. Meistens erhält man eine Abfindung. Doch wie kann man seine Abfindungen versteuern? Hier ist eine Übersicht über die Sachlage:

Als Steuern bezeichnet man den Betrag, welcher von einer Person oder einer Firma an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen gezahlt werden muss, ohne dass dieser beziehungsweise diese dadurch eine konkrete Gegenleistung zu erhält. Die Zahlungen müssen alle Personen leisten, die in dem jeweiligen Gemeinwesen als steuerpflichtig eingestuft werden. Die Einstufung wird durch die jeweilige Gesetzgebung vorgenommen. Das Gemeinwesen setzt diese Gelder dann zur Deckung des Finanzbedarfs ein, also werden mit den Geldern die Ausgaben des Gemeinwesens gedeckt.

Früher wurden die Steuern entweder durch Frondienste oder durch die Zahlung mit Sachleistungen geleistet. Heute werden sie durch Geld geleistet. Für die meisten Staaten sind die Steuern heute die Haupteinnahmequelle und somit hauptsächlich für die Liquidität des Staates verantwortlich. Dadurch, dass sich die Ausgaben und Einnahmen der Staaten andauernd verändern, wird auch die Steuergesetzgebung sehr häufig geändert. Wie viele Steuern gezahlt werden müssen, ist somit häufig ein Streitpunkt.

In Deutschland wird das Steuerrecht durch das Grundgesetz festgelegt. International wird das deutsche Steuerrecht als sehr kompliziert angesehen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass es sehr viele Ausnahmeregelungen gibt. Außerdem wird es als sehr intransparent angesehen, was auch zu Diskussionen über das Steuerrecht führt. Des Weiteren sind sehr viele steuerpflichtige Personen auf eine Beratung angewiesen, da sie selbst nicht in der Lage sind, ihre Steuern zu ermitteln.

Eine Abfindung ist eine Zahlung, welche ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig auflöst, ohne das Verschulden des Arbeitnehmers, also wenn es sich um eine "betriebsbedingte Kündigung" handelt. Dass es sich um eine "betriebsbedingte Kündigung" handelt, muss der Arbeitnehmer in seiner Kündigung kenntlich machen. Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, also sozusagen ein Ersatz beziehungsweise eine Entschädigung für das Gehalt, welches dem Arbeitnehmer bei Erfüllung des Arbeitsvertrages zugestanden hätte. Es werden also geltende Rechtsansprüche durch diese einmalige Zahlung befriedigt. Bei dieser Zahlung muss es sich allerdings nicht um eine Geldzahlung handeln, sondern diese kann auch durch eine Überlassung von Vermögenswerten geleistet werden. Eine Abfindung wird in der Regel am Ende des Arbeitsverhältnisses geleistet, kann aber nach Verhandlungen auch an einem anderen Datum getätigt werden.

Eine Abfindung wird dann nicht ausgezahlt, wenn es vor dem vereinbarten Termin zu einer nachträglich außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers kommt. Dazu kann es kommen, wenn zum Beispiel ein freigestellter Arbeitnehmer noch während des laufenden Anstellungsverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber vertragswidrig arbeitet. Dazu, dass eine Abfindung nicht gezahlt wird, kann es auch kommen, wenn der Arbeitnehmer vor dem verhandelten Datum der Abfindung verstirbt. Denn eine Abfindung kann nicht vor der Zahlung vererbt werden.

Ob beziehungsweise wie man Abfindungen versteuern muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn eine Abfindung an den Arbeitnehmer gezahlt wird, kann es zu einer sogenannten "Zusammenballung von Einkünften" kommen. Das heißt einfach, dass es zu einer einmaligen Zahlung kommt, welche deutlich höher ist, als das übliche Monatseinkommen des Arbeitnehmers. Diese "Zusammenballung von Einkünften" wird aber nur dann zu "außerordentlichen Einkünften", wenn der bezahlte Betrag hoher ist, als das Gehalt, welches der Arbeitnehmer bei Erfüllung des Arbeitsvertrages bis zum Ende des Jahres erhalten würde. Falls die gesamte Summe der Abfindung also geringer ist, muss der Arbeitnehmer diese wie sein normales Gehalt versteuern. Er würde dadurch deutlich höhere Steuern zahlen müssen, als wenn die Summe höher ist, als das vertraglich festgelegte Gehalt bis zum Jahresende. Von daher ist es für den Arbeitnehmer besonders wichtig, dass die Abfindung höher ist.

Wenn die Abfindung höher ist als das geplante Resteinkommen des Jahres, wird die darauf anfallende Lohnsteuer mit Hilfe der "Fünftelregelung" ermittelt. Damit es dazu kommen kann, dass die "Fünftelregelung" Anwendung findet, müssen drei verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss sich bei der Abfindung um einen Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen handeln.
  2. Es darf nicht auf einen entstandenen Schaden zurückzuführen sein, welcher vom Arbeitnehmer mit verursacht wurde.
  3. Es muss sich um "außerordentliche Einkünfte" handeln.

Wenn diese drei Bedingungen erfüllt sind, findet die "Fünftelregelung" Anwendung und führt dazu, dass dem Arbeitnehmer mehr Geld von der Abfindung behält als sonst. Deswegen ist es für den Arbeitnehmer eminent wichtig diese Bedingungen zu erfüllen. Hier kann Ihnen auch ein Steuerberater, beispielsweise aus Köln, weiterhelfen.

Wie hoch die Abfindung ist, hängt von dem Fall ab. Es gibt also erst mal keine konkrete Regelung für die Höhe einer Abfindung. Diese ist jeweils verhandelbar. Der Arbeitnehmer darf bei den Verhandlungen einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der ihn bei diesen unterstützen darf. In der Regel einigen sich die Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer, da sie einen langen und teuren Prozess vermeiden wollen. Zu diesem würde es nämlich bei keiner Einigung zwischen den beiden Parteien kommen. Deswegen befindet sich der Arbeitnehmer zu Beginn der Verhandlungen in der besseren Ausgangslage. Wenn es zu einem Prozess kommt, entfallen bei einem "Gesamtvergleich" die Gerichtskosten. Die beiden streitenden Parteien tragen in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst. Bei der Höhe der Abfindung darf das Alter des Arbeitnehmers keine Rolle spielen.

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