Wie entscheidet der Bundestag in dem Grundsatzkonflikt? Sterbehilfe contra Lebensschutz

Hochdahl · Seit der vom Bundeverfassungsgericht Anfang 2020 verfügten Aufhebung des vom Bundestag fünf Jahre zuvor beschlossenen Verbots der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ringt der Gesetzgeber um eine verfassungskonforme Neuregelung der Suizidhilfe.

Das revidierte Gesetz, das immer noch auf sich warten lässt, soll die nach dem höchstrichterlichen Urteil grundsätzlich zulässige und von Organisationen und von Einzelpersonen praktizierte Hilfe zur Selbsttötung aus der rechtlichen Grauzone herausholen. Als engagierte Expertin setzt sich die Fachärztin für Radiologie und langjährige Dozentin an der Uni Münster, Dr. Anna Schober, beim Ökumenischen Bildungswerk Hochdahl aus verschiedenen Perspektiven mit dem schwierigen Thema auseinander.

Zum einen mit der Streitfrage, wie sich die Legalisierung der Suizidhilfe vor Missbrauch schützen und verhindern lässt, dass eine akute Verzweiflungssituation zur Selbsttötung führt? Als Mitbegründerin der Schober-Stiftung für christliche Hospizarbeit (www.schoberstiftung.de) beschäftigt sie außerdem die Frage, was die Palliativmedizin dazu beitragen kann, um die Angst von Sterbenden vor einem qualvollen Tod zu lindern.


Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet am Donnerstag, den 19. Januar, 20 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Sandheide (Hans-Sachs-Weg 1) statt.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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