Das von der BmU angestoßene Kartellverfahren zwingt E.ON zu Rückzahlungen Kartellverfahren: Viele Fragen müssen noch geprüft werden

Hochdahl · Die BmU Erkrath hat sich im Mai 2020 an die Landeskartellbehörde gewendet, um eine kartellrechtliche Überprüfung der Fernwärmepreise zu erwirken. Das gelang auch mit Unterstützung vieler FernwärmekundInnen.

Foto: geralt/pixabay,com

„Für die Jahre 2017 bis 2019 hat die Landeskartellbehörde nun eine Entscheidung getroffen. E.ON muss nun Rückzahlungen leisten, allerdings ist die Höhe und die Begründung, sofern sie vorliegt, noch nicht nachvollziehbar“, so Bernhard Osterwind von der BmU Erkrath. „Überraschend ist die Information, dass (angeblich) in einem Eigenheimtarif eine Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen bestanden haben soll, also gar kein Monopol vorläge. Auch 2020 wurde hier ein überhöhter Preis festgestellt, aber deswegen nicht überprüft. Kunden die proaktiv nach alternativen Preisen gefragt haben wurde aber angabegemäß im Gegenteil mitgeteilt, es gäbe keine Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen. Falls sich Kunden finden, die bestätigen können, dass Ihnen von E.ON zwei unterschiedliche Preismodelle zur Auswahl angeboten wurden, bitten wir freundlichst um Mitteilung. Wir hören das zum ersten Mal und halten das bis zum Beweis des Gegenteils für eine Schutzbehauptung.“ Zudem sieht die BmU das Verfahren der Mischpreis- und Clusterbildung durch die Kartellbehörde kritisch, dies führt zu „Gestaltungsspielräumen“. „Wir warten auch noch wie beim Bundeskartellverfahren darauf, welche anderen Fernwärme aufgrund dieser Initiative preisauffällig waren und welche Gesamtsummen die Versorger jeweils erstatten müssen. So geht Transparenz. Weitere Fragen sind offen, welche wir versuchen mit der Landeskartellbehörde abzuklären.“ Bezüglich der Abrechnung 2021 hat die BmU zusätzlich zu den rechtlichen Bedenken zur Gültigkeit der Preisanpassungsformel auch die Landeskartellbehörde geben, die von Dr. Hermann Lossau dort bereits frühzeitig angeregten Prüfungen mit Vorrang zu betreiben, da die jüngeren Abrechnungen für viele BürgerInnen existenziell bedrohliche Ausmaße annimmt. „Es muss der begründete Verdacht ausgeräumt werden, dass e.on sich 2021 und 2022 erheblicher Übergewinne bedient.“ Hinweise: Falls Sie den Emailverteiler der BmU zum Thema Fernwärme nutzen wollen, schreiben Sie an bmu@bmu-erkrath.de. Falls Sie den Emailverteiler der von der BmU unabhängig agierenden, zu gründenden Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl nutzen wollen: schreiben Sie an osterwind-erkrtah@t-online.de. Natürlich können Sie sich auch in beiden Verteilern anmelden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort