Suche nach neuen Fördergeldermöglichkeiten Bürgerhaus Hochdahl: Wie geht es weiter?

Hochdahl · Nachdem Anfang Februar klar war, dass der Stadt Erkrath für die energetische Sanierung des Bürgerhauses Hochdahl die beantragten Fördermittel leider durch die Lappen gehen (wir berichteten), stellt sich nun die Frage, wie und vor allem wann die geplanten Arbeiten beginnen.

 Das Bürgerhaus Hochdahl.

Das Bürgerhaus Hochdahl.

Foto: Stadt Erkrath

Auf Anfrage bei der Pressestelle der Stadt Erkrath heißt es: „Die Verwaltung sucht aktuell auf verschiedenen Ebenen nach Förderprogrammen und prüft, ob und wie die beabsichtigten Maßnahmen dazu passen könnten. Hier können verschiedene Energieeinsparungsprogramme in Frage kommen, vielleicht auch das Integrierte Handlungskonzept (InHK) für das Gebiet der „Sozialen Stadt Sandheide“, in der sich das Gebäude befindet. Dazu ist die Stadt in Gesprächen mit der Bezirksregierung ebenso wie mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Erst im Anschluss und in Abhängigkeiten der Ergebnisse dieser Gespräche und Recherchen kann die weitere Vorgehensweise benannt und entschieden werden.

Zum Hintergrund: Ein bereits im Jahr 2018 gestellter Förderantrag zur Teilnahme am Förderprogramm KommunalerKlimaschutz.NRW wurde damals nicht bewilligt. Ein erneuter Förderantrag bei umfassenderen Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus wurde als positiv bewertet und Fördergelder für Erkrath wären möglich gewesen. Dieser Antrag musste aufgrund der Einreichungsfristen jedoch relativ kurzfristig angemeldet werden. Aufgrund der knappen Frist arbeitete die Verwaltung unter hohem Druck, da die städtischen Planer dieses Projekt parallel zu allen laufenden und anstehenden Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet umsetzen mussten. „Dieser Antrag war kein umfassend ausgearbeitetes Planungsprojekt, sondern das Ergreifen einer Chance auf Förderung, die uns bei der klimagerechten Sanierung des Bürgerhauses unterstützen könnte“, erklärte Anfang des Jahres Bürgermeister Christoph Schultz. „Nach dem positiven Bescheid über die Fördergelder haben wir die Planungsarbeiten vertieft.“ Im Zuge dieser detaillierten Planungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass die erforderlichen Arbeiten zur Erreichung der Förderziele den Kosten- und Arbeitsumfang des Projektes steigern und den Zeitplan wesentlich verlängern. Die Frist zur Förderfähigkeit bis März 2023 konnte also nicht eingehalten werden. 

(nic)
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