Leserecho „Der Zwei-Richtungs-Radweg muss kommen“

Alt-Erkrath · Folgender Leserbrief erreichte kürzlich unsere Redaktion:

 Manfred Bunte setzt sich dafür ein, dass der Radweg entlang der Bahnstraße in beide Richtungen legal genutzt werden kann. Foto: Archiv/nic

Manfred Bunte setzt sich dafür ein, dass der Radweg entlang der Bahnstraße in beide Richtungen legal genutzt werden kann. Foto: Archiv/nic

Foto: Archiv/nic

„Seit über zwei Jahren hat sich am Radweg entlang der Schlüter- und der Bahnstraße, an der Beschilderung der Bismarckstraße/Einmündung Bahnstraße und am Fußgängerüberweg vor dem Bahnhof nichts geändert. Die zwei Gutachten, die eine Änderung aufzeigen sollten, waren so irreal, dass man sich fragen kann, wieso die Verwaltung diese ‚Experten‘ auch noch bezahlen musste. Was könnte und sollte also die Stadtverwaltung, der Rat der Stadt endlich anpacken?

1. Der jetzige Radweg neben der Schlüter- und Bahnstraße ist in einem „benutzungspflichtigen Zwei-Richtungs-Radweg umzuwandeln. Er ist breit genug und außerdem angehoben - eine Qualität, die ihn - nach Ansicht des ADFC - besonders sicher macht und die in den Niederlanden und auch in Kopenhagen üblich ist.

2. Der Unfall am 29. Juli 2022 (Auto gegen Rollerfahrer) an der Kreuzung Bismarckstraße/Bahnstraße zeigt erneut, dass diese Gefahren-Kreuzung entschärft werden muss.

Die jetzige Haltelinie muss weiter nach vorn und zwar so platziert werden, dass der haltende Autofahrer Einsicht nach links und rechts hat - in den Bürgersteig, in den Radweg und in die Bahnstraße. Diese Einsicht hat er jetzt nicht. Die Haltelinie muss also der Sichtlinie entsprechen.

Das Verkehrszeichen „Vorsicht, Radfahrer von links und rechts“ muss unter das Stoppschild montiert und beide weiter nach vorn - in die Nähe der Sichtlinie - gerückt werden.

Auch die jetzt rot eingefärbte Furt Bismarckstraße/Bahnstraße sollten zwei Fahrrad-Piktrogramme deutlich zu sehen sein und zwar eines in Richtung Fußgängerzone und eines in Richtung Bahnhof.

Das jetzige Halteverbotsschild ist zu entfernen und die Busse müssen zukünftig vom Bahnhof über die Freiheitsstraße auf die Bismarckstraße fahren.

Die jetzige Haltelinie ist für den Autofahrer, der sich auf der Bismarckstraße der Bahnstraße nähert, irrelevant und dazu noch irritierend. Sie dient ausschließlich den Bussen, die - vom Bahnhof kommend- gemäß ihrer vorgegebenen Linie in die Bismarckstraße einbiegen müssen. Schon heute schaffen sie das selten. Steht der Autofahrer bereits vor der Sichtlinie - also hinter der Haltelinie - muss der Busfahrer warten, bis er einbiegen kann.

Die Fahrtroute ist den Busunternehmen - überwiegend der Rheinbahn - von der Stadt irgendwann vorgegeben worden. Das sollte die gegenwärtige Verwaltung korrigieren. Die Busse der betreffenden Linien sollten vom Bahnhof über die Morper Allee in die Freiheitsstraße zur Bismarckstraße fahren müssen. Eventuell müsste die Verkehrsinsel in der Freiheitsstraße verkleinert oder/und mit der Rheinbahn die Busgröße abgestimmt werden. Eine frühere Stadtverwaltung hat am Bahnhof eine Bepflasterung gewählt, die deutlich macht, dass ein Radfahrer, der aus der Morper Allee in Richtung Fußgängerzone fahren will, vor dem alten Bahnhofsgebäude die Bahnstraße nach links überqueren soll, um auf dem sicheren, höher gelegten Radweg weiterzufahren. Eigentlich eine gute Lösung. Die Querung ist heute nur für Fußgänger ausgeschildert. Am Zeichen „Fußgängerüberweg“ sollte daher zusätzlich ein Schild „Radfahrer“ (zum Beispiel Zeichen 1000-32) befestigt werden. Schon heute halten die Autofahrer, wenn Fahrradfahrer queren wollen. Mutter-Kind-Schilder sind wieder zu entfernen. Das bestehende Fahrradpiktogramm vor dem Bahnhof auf der Bahnstraße müsste wieder deutlich sichtbar gemacht werden.

Für die Autofahrer gilt eine neue Mindestabstandspflicht beim Überholen von Radfahrern von 1,50 Meter. Diese entfiele bei der vorgeschlagenen Regelung - mit der Folge von mehr Sicherheit für Auto- und Radfahrer und sehr viel weniger Kosten für den Stadthaushalt.“

Manfred Bunte, Erkrath

Hinweis: Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.

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