Landtagswahl am 15. Mai Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte

Kreis · Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben Blinde und hochgradig Sehbehinderte ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?

Landtagswahl am 15. Mai: Wahlhilfen für Blinde und Sehbehinderte
Foto: Kreis Mettmann

Für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) auch für die Landtagswahl wieder Wahlhilfen zur Verfügung. Sie bestehen aus einer akustischen und internetfähigen Aufbereitung der Stimmzettel, aus einer Schablone und Orientierungsmerkmalen auf dem Stimmzettel.

Die Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können Blinde und Sehbehinderte ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Die Stimmzettelinhalte gibt es als barrierefreie Darstellung im Internet und als Telefonansage. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst vom BSVNRW. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.

Mitglieder in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Meerbusch unter Telefon 02159/96550 anfordern.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen

Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort