"Als rechtliche Grundlage für den Einsatz gilt der Artikel 35 (1) des Grundgesetzes, der die Unterstützungsleistung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe regelt", erklärte die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, die sich in ihrem Bundestagsbüro mit dem Hildener Reservisten Ralf Küppers austauschte. "Reservisten im Bereich der Flüchtlingshilfe einzusetzen ist eine gute Sache, damit die überlastete zivile Verwaltung unterstützt wird. Außerdem kann mit diesem Einsatz den Kriegsflüchtlingen vermittelt werden, dass sie sich auch auf die humanitäre Hilfe der Bundeswehr verlassen können!", so Küppers.
Eine Aussage die seitens Noll bestätigt wird: "Die Unterstützung durch die Reservisten der Bundeswehr ist dringend notwendig. Ein großer Teil der aktiven Truppe ist durch die Auslandseinsätze sowie der Sicherheitslage in Osteuropa gebunden. Die innerdeutsche Einsatzmöglichkeit der aktiven Soldaten ist daher nur sehr begrenzt möglich, aber wichtig".