In ihrer Funktion nimmt sie dabei weiterhin alle gesetzlichen Aufgaben der Adoptionsvermittlung wahr und begleitet die Beteiligten vor, während und nach dem Adoptionsprozess. Die Adoptionsvermittlungsstelle berät und unterstützt Personen und Paare, die ein Kind adoptieren möchten, Eltern, die eine Adoptionsfreigabe in Erwägung ziehen, sowie Adoptiveltern nach der Aufnahme eines Kindes. Aber auch bei Fragen zu Stiefkind oder Verwandtenadoption sowie bei Anliegen adoptierter Menschen im Rahmen der Herkunftssuche steht sie zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung, Schulung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbenden, der Vermittlung von Kindern sowie der nachgehenden Begleitung von Adoptivfamilien über den Abschluss der Adoption hinaus. Im Bereich der Stiefkindadoption übernimmt die Vermittlungsstelle zudem die Beratung und Eignungsprüfung im gerichtlichen Verfahren. Bei Auslandsadoptionen erfolgt die Vermittlung über anerkannte Auslandsvermittlungsstellen oder das Landesjugendamt.
Eine Kontaktaufnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 0211/2407-5180 oder per Mail an adoption@erkrath.de möglich. Weitere Informationen zur gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises
Mettmann finden Interessierte unter www.erkrath.de/adoption.