Dem Wunsch nach einem wohnortnahen Einsatz wird soweit möglich entsprochen. Übernehmen kann das Ehrenamt, wer selbst wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist. Das sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für den Einsatz am Wahltag zahlt die Stadt Erkrath als Aufwandsentschädigung ein Erfrischungsgeld zwischen 40 und 60 Euro, je nach Art und Umfang der übernommenen Aufgabe.
Bei Interesse an diesem wichtigen und interessanten Ehrenamt und zur Beantwortung von Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Erkrath, wahlamt@erkrath.de, Tel. 0211 / 2407-3201, -3202