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Stellungnahme des BUND Erkrath zum Bebauungsplan „Am Maiblümchen“: Wildblumenwiese statt Stellplätze

Stellungnahme des BUND Erkrath zum Bebauungsplan „Am Maiblümchen“ : Wildblumenwiese statt Stellplätze

Eine aktive Mitgestaltung ihrer Stadt, das steht für die im November 2019 gegründete Ortsgruppe Erkrath des BUND auf der Agenda. Für die aktiven Mitglieder war es daher selbstverständlich, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, in drei Ausschüssen der Stadt je einen Platz mit Rederecht zu besetzen.

„Wir wollen konstruktiv an den Entscheidungen der Stadt mitwirken, damit die Stimme des Natur-, Umweltschutzes und der Wissenschaft ausreichend berücksichtigt werden“, heißt es von Seiten der Erkrather Ortsgruppe. Wegen Corona sind zwar alle Ausschüsse in den Februar verschoben, eine Stellungnahme zur Auslegung des Bebauungsplans Unterbacher Straße/Am Maiblümchen, der im Dezember beschlossen wurde, hat der BUND nun verschickt. „Wir haben den Bebauungsplan im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz geprüft und einige Einwendungen eingereicht“, sagt BUND-Mitglied Wolfgang Scholz. So möchte der BUND, dass die ausgewiesene Fläche für den Bau zusätzlicher Stellplätze wie bisher Grünfläche bleibt. Der Vorschlag der Naturschützer: Hier eine Wildblumenwiese anlegen, die dem Artenschutz und Kleinklima zu Gute kommt.

„Die vorgesehene zusätzliche Flächenversiegelung für Stellplätze ist aus Sicht des BUND nicht notwendig, da die Parkplätze besser direkt am neu geplanten Wohngebäude hergestellt werden können“, so Scholz. Weiterhin heißt es von Seiten des BUND, dass bei neuen Wohngebäuden hohe Anforderungen an den Energiebedarf beziehungsweise die Energieversorgung (Wärmedämmung, Nutzung von Solarenergie) gestellt werden. „Leider sind im Bebauungsplan hierzu nur unverbindliche Hinweise  gemacht worden. Die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes reichen hier auch vor dem Hintergrund des vom Rat der Stadt Erkrath Ende 2019 ausgerufenen beziehungsweise beschlossenen „Klimanotstands“ nicht aus“, so Scholz. Darin heiße es unter anderem: „Die Kommune wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.“ Aus Sicht des BUND Erkrath ist dieser Beschluss von der Stadtverwaltung bislang nur unzureichend umgesetzt worden. „Im Bebauungsplan Am Maiblümchen sollten entsprechend verbindliche Vorgaben zur regenerativen Energiegewinnung gemacht werden“, so Scholz. Er weist darauf hin, dass beim Neubau von Wohngebäuden und auch bei der Renovierung und energetischen Sanierung im Bestand jedem Grundstückeigentümer mittlerweile vielfältige Förderprogramme mit Bezuschussungen zur Verfügung stehen.   Für interessierte Bürger: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans findet bis zum 5. Februar 2021 statt: https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Planen/Bauleitplanung. In dieser Zeit können von jedem Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Bebauungsplan beispielsweise per Mail abgegeben werden.

Nach der Kommunalwahl vertritt der BUND Erkrath seit Ende 2020 die Umwelt- und Naturschutzverbände in drei städtischen Fachausschüssen. Dies geschieht im Umwelt- und Planungsausschuss durch Renate Späth und Wolfgang Scholz, im Mobilitätsausschuss durch Christina Görtz und Alexander Schulze und im Ausschuss für Stadtentwicklung undWirtschaftsförderung durch Ulrike Schwedler und Renate Späth.