Auslegung und Möglichkeit zur Stellungnahme vom 14. Februar bis 20. März Bebauungsplan zur Schmiedestraße öffentlich einsehbar

Hochdahl · Vom 14. Februar bis einschließlich 20. März können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf H 60 – Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße – einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung öffentlich einsehen und bei Bedarf Stellung dazu nehmen.

 Abgrenzung des Bebauungsplans H 60 – Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße auf der Plangrundlage der Bezirksregierung Köln.

Abgrenzung des Bebauungsplans H 60 – Genossenschaftliches Wohnen Schmiedestraße auf der Plangrundlage der Bezirksregierung Köln.

Foto: Stadt Erkrath

Möglich ist dies erstmals auch über die neue Beteiligungsplattform des Landes NordrheinWestfalen „Beteiligung.NRW“. So stehen die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist online unter www.beteiligung.nrw.de/portal/erkrath zur Verfügung. Dort können Interessierte auf der Unterseite der Stadt Erkrath in der Rubrik Bauleitpläne die Dokumente ohne vorherige Anmeldung öffentlich einsehen. Für die zeitgleiche Abgabe einer Stellungnahme über das neue Beteiligungsportal des Landes ist allerdings eine Anmeldung erforderlich. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, per Mail an thomas.poschmann@erkrath.de Stellung zum Bebauungsplan zu nehmen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zur digitalen Variante können die Unterlagen im angegebenen Zeitraum auch weiterhin während der regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Fachbereich Stadtplanung · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, zweite Etage, Zimmer 300, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme und

Erörterung vor Ort wird um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 0211 2407-6101 oder -6116 gebeten. Auskünfte zum Bebauungsplan oder zum Umgang mit der neuen Beteiligungsplattform Beteiligung.NRW erteilt der Fachbereich Stadtplanung

· Vermessung gerne auch telefonisch. Genossenschaftliche Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine genossenschaftliche Wohnanlage mit 21 Wohneinheiten, Gästeapartment und Gemeinschaftsraum zu schaffen. Hiervon werden nach Aussage der Vorhabenträgerin sieben Wohneinheiten dem öffentlich-geförderten Wohnungsbau zugeordnet, um somit ein gedeckeltes Mietniveau zu garantieren. Es soll eine städtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Bebauung in Holzhybridbauweise bei einer gleichzeitig guten Ausnutzung des Grundstücks sichergestellt werden. Um das genossenschaftliche Wohnen inhaltlich zu stärken,

sind auch gemeinschaftliche Einrichtungen eingeplant.

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