Angekündigte Versammlungen der Landwirte Traktorkonvois auch im Kreis Mettmann

Kreis · Die Polizei weist darauf hin, dass für kommenden Montag (8. Januar) im Kreis Mettmann aufgrund von Versammlungen der Landwirte mit Verkehrsstörungen zu rechnen ist.

Traktorkonvois auch im Kreis Mettmann
Foto: Kreispolizei Mettmann

Nach aktuellem Planungsstand ist davon auszugehen, dass ab den frühen Morgenstunden mehrere Traktorkonvois im Kreis Mettmann unterwegs sein werden.

Insgesamt liegen der Kreispolizeibehörde Mettmann bislang (Stand: Freitagmittag, 5. Januar 2024) drei angemeldete Versammlungen vor:

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen und Erkenntnisse treffen sich bereits um 6:30 Uhr bis zu 120 Landwirte mit ihren Traktoren in Langenfeld, anschließend sollen an mehreren Autobahnauffahrten im Stadtgebiet Kundgebungen erfolgen. Mit erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsverkehr sowie bei den Auffahrten auf die Autobahnen ist zu rechnen.

Ebenfalls in den frühen Morgenstunden setzt sich ein Traktorkonvoi mit bis zu 40 angemeldeten Fahrzeugen am Breitscheider Weg in Ratingen-Lintorf in Bewegung, um zu einer Kundgebung über Düsseldorf nach Köln zu fahren.

Ein weiterer Traktorkonvoi soll von der Straße "Zur Fliethe" in Wülfrath starten und von dort durch Erkrath und Mettmann durchs Kreisgebiet fahren.

Aufgrund der zu bewältigenden Anfahrtswege der Landwirte mit ihren Traktoren ist davon auszugehen, dass es bereits vor 6:30 Uhr zu ersten Verkehrsstörungen auch in anderen Bereichen des Kreisgebietes kommen kann.

Die Polizei stellt klar, dass je nach Teilnehmerzahl und der gefahrenen Geschwindigkeiten mit zum Teil massiven Verkehrsbeeinträchtigungen gerechnet werden muss. Die Polizei ist im Einsatzraum präsent und wird für die Sicherheit im Verkehrsraum sorgen. Hierzu wird sie stellenweise verkehrsregelnd eingreifen müssen - dazu wird es auch zu kurzfristigen Straßensperrungen kommen. Die Polizei ist jedoch bemüht, mögliche Verkehrsstörungen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den Versammlungsteilnehmern eine ebenfalls störungsfreie und vor allem sichere Ausübung ihres Versammlungsrechtes zu ermöglichen.

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