Übergewicht Polizei zieht zwei überladene Umzugswagen aus dem Verkehr

Erkrath · Schrankwand, Sideboard, Teppich und Lampen? Alles drin? Los geht's. Der Umzug einer Erkrather Familie ins schöne Münsterland begann zunächst erfolgreich, musste jedoch von den Experten des Verkehrsdienstes der Kreispolizei Mettmann am gestrigen Mittwoch gestoppt werden. Die Beamten zogen die zwei völlig überladenen Mercedes Sprinter auf der Bergischen Allee in Erkrath aus dem Verkehr.

 Am Mittwoch (27. Juli 2022) zogen die Experten des Verkehrsdienstes zwei völlig überladene Umzugswagen aus dem Verkehr.

Am Mittwoch (27. Juli 2022) zogen die Experten des Verkehrsdienstes zwei völlig überladene Umzugswagen aus dem Verkehr.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Im Rahmen einer Kontrollstelle auf der Bergischen Allee wurden die Beamten - dank ihres geschulten Auges - auf die herannahenden Fahrzeuge aufmerksam. Bei einer ersten Inaugenscheinnahme der mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen beladenen Fahrzeuge ergab sich schnell der Verdacht der Überladung.

Eine Wägung der Fahrzeuge bestätigte den Anfangsverdacht der Experten. Die Fahrzeuge wiesen ein Gewicht von 5000 Kilogramm beziehungsweise 4440 Kilogramm auf - bei einem jeweils zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm. Die Überschreitung entspricht einer prozentualen Überladung um 42,2 Prozent beziehungsweise 26,8 Prozent. Derartige Überladungen haben sowohl auf das gesamte Fahrverhalten des Fahrzeuges als auch auf die Bremsfähigkeit erheblichen Einfluss und können zu gravierenden Unfällen führen.

Die Beamten mussten somit die Weiterfahrt des Fahrzeuges auch aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagen. Um dem Umzug in das neue Zuhause jedoch nicht gänzlich entgegenzustehen, wurden die Mercedes Sprinter mit mäßiger Geschwindigkeit zum nahegelegenen Ausgangsort ihrer Fahrt begleitet. Mit nur der Hälfte an Ladung konnten die Fahrzeugführer ihren Umzug in das Münsterland schließlich fortsetzen.

Zu den Umzugskosten erwartet die betroffenen Fahrzeugführer jetzt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, verbunden mit einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro beziehungsweise 145 Euro sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

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