Neues Konzept beschlossen

Erkrath · Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner 24. Sitzung am 18. Mai das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Erkrath (Vergnügungsstättenkonzept) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Vergnügungsstättenkonzept wurde als gesamtstädtisches Konzept zur räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten innerhalb des Stadtgebietes erstellt. Es beinhaltet städtebaulich begründete Empfehlungen über Zulässigkeits- und Ausschlussbereiche von Vergnügungsstätten sowie einzelner Unterarten. Die Ergebnisse des Konzeptes sind insbesondere im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Das Vergnügnungsstättenkonzept wird ab sofort im Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, 2. Etage, Zimmer 300, während der Dienststunden bereitgehalten. Ferner kann das Konzept auf der Homepage der Stadt Erkrath, unter www.erkrath.de eingesehen werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Doppeltes Glück
Zwei Stiftungen ermöglichen Fortsetzung des Förderunterrichts von Du-Ich-Wir Doppeltes Glück
Aus dem Ressort
Auf gute Zusammenarbeit
Auf gute Zusammenarbeit
Antrittsbesuch des direktgewählten Landtagsabgeordneten Dr. Christian Untrieser MdLAuf gute Zusammenarbeit