Neues Konzept beschlossen

Erkrath · Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner 24. Sitzung am 18. Mai das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Erkrath (Vergnügungsstättenkonzept) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Vergnügungsstättenkonzept wurde als gesamtstädtisches Konzept zur räumlichen Steuerung von Vergnügungsstätten innerhalb des Stadtgebietes erstellt. Es beinhaltet städtebaulich begründete Empfehlungen über Zulässigkeits- und Ausschlussbereiche von Vergnügungsstätten sowie einzelner Unterarten. Die Ergebnisse des Konzeptes sind insbesondere im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Das Vergnügnungsstättenkonzept wird ab sofort im Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, 2. Etage, Zimmer 300, während der Dienststunden bereitgehalten. Ferner kann das Konzept auf der Homepage der Stadt Erkrath, unter www.erkrath.de eingesehen werden.

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