Der Parkplatz-Streit Kempener klagt gegen die Stadt

Hochdahl · Seit 1980 wohnt Olaf Ploetz nun schon in der Narzissenstraße in Hochdahl-Kempen. Die Straße ist eine Sackgasse und am Ende gibt es fünf kostenfreie Stellplätze für Anwohner und Gäste. Und genau darum ist jetzt ein Streit zwischen Olaf Ploetz und dem Ordnungsamt entfacht.

Der Parkplatz-Streit
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(nic) "Ich bin richtig sauer und ich kann es auch ehrlich gesagt nicht verstehen", sagt uns Olaf Ploetz beim Interviewtermin in unserer Redaktion. "Ich habe immer dort geparkt, immer ein paar Meter vor der gekenntzeichneten Parkfläche. Das machen wir hier in der Nachbarschaft alle so und nie hat jemand etwas dagegen gesagt oder sogar, wie jüngst geschehen, Strafzettel verteilt." Olaf Ploetz versteht die Welt nicht mehr. Bereits zum zweiten Mal verlangt das Ordnungsamt der Stadt Erkrath von dem Renter ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der Grund: Verbotswidriges Parken und eine dadurch verursachte Verhinderung der Nutzung einer gekenntzeichneten Parkfläche nach § 12 Abs. 3, §49 StVO, §24 StVG, 54 BKat.

"Was macht es für einen Unterschied, ob ich mit meinem Wagen direkt in der gekenntzeichneten Parkfläche stehe oder ein paar Meter davor? Das Ergebnis ist doch das gleiche, nämlich, dass der Parkplatz besetzt ist", so Ploetz empört. Die erste Verwarnung im Februar hat er noch zähneknirschend gezahlt. Die Zweite im März allerdings nicht mehr und mittlerweile ist er mit dem Fall zum Rechtsanwalt gegangen und klagt gegen die Stadt.

Auf die Frage, warum er und seine Nachbarn denn konsequent mehr oder minder vor der gekenntzeichneten Fläche mit ihren Pkw's stehen, ist schnell beantwortet: Die am Kopf der Parkflächen stehenden Linden, würden in den Frühlings- und Sommermonaten mit ihren Blüten derart die Autos verschmutzten, dass man lieber in gebührendem Abstand zu den Bäumen, ergo nicht direkt in der gekenntzeichneten Fläche, parken würde. In der übrigen Zeit, wären Vögel die Übeltäter, die auf den Bäumen sitztend, die unten stehenden Autos mit ihrem Unrat verschmutzen würden. Beides Argumente, die das Ordnungsamt nicht gelten lassen kann. Wie der Fall am Ende ausgehen wird, lesen Sie zur gegebener Zeit in Ihrem Lokal Anzeiger.

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