Risiken beim Brandschutz Rheinbahn schließt E-Tretroller von der Mitnahme aus

Kreis · Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen der Rheinbahn ab Freitag, 1. März 2024, bis auf Weiteres keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Mit der Entscheidung setzt die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.

Rheinbahn schließt E-Tretroller von der Mitnahme aus​
Foto: pixabay

Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen nach Vorfällen im Ausland: Aufgrund der derzeit sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen an die E-Tretroller und der exponierten Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus ist die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes bei den E-Tretrollern deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch. Die Rauchfreisetzung erfolgt in Sekundenschnelle und dazu meistens in erheblichem Umfang.

E-Tretroller haben eine steigende Bedeutung auf der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. Daher sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.

E-Bikes, Elektro-Rollstühle und Elektromobile weiterhin erlaubt

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden – da deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen.

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