Dem trägt das Wohn- und Teilhabegesetz NRW unter anderem dadurch Rechnung, als Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet sind, Ombudsdpersonen als unabhängige Ansprechpersonen für Nutzende von stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu bestellen.
Die Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätig und stehen zur Klärung bei Konflikten rund um das Leben in einer Einrichtung (beispielsweise Freizeitgestaltung und Teilhabe, Hauswirtschaft, Speiseversorgung, Vertragsangelegenheiten etc.) zur Verfügung. Auch Angehörige von Einrichtungsnutzenden können sich an die Ombudspersonen wenden.
Die Ombudspersonen agieren als eine Art „Schlichter“. Ihr Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen. In ihrem Aufgabengebiet handeln sie unabhängig von der Heimaufsicht. Für die gesetzlich vorgegebenen amtlichen Kontrollen bleibt aber allein die Heimaufsicht zuständig.
Für den Kreis Mettmann hat die Kommunale Konferenz für Gesundheit, Alter und Pflege des Kreises drei Ombudsfrauen bestellt: Sylvia Parrhysius (Telefon 02104/996693) ist Diplom-Sozialpädagogin im Ruhestand und Ansprechpartnerin für den Nordkreis (Ratingen, Heiligenhaus, Velbert). Heike Olschewski (Telefon 02104/996691) ist Residenzberaterin in einem Seniorenheim und zuständig für die Kreismitte (Mettmann, Haan, Erkrath, Wülfrath). Brigitte Römer (Telefon 02104/996692) ist staatlich anerkannte Erzieherin im Ruhestand und kümmert sich um den Südkreis (Langenfeld, Hilden, Monheim). Als Ehrenamtlerinnen können die Ombudsfrauen natürlich keine permanente Erreichbarkeit gewährleisten. Rund um die Uhr kann man sich mit seinem Anliegen aber auch per Mail an die Damen wenden: ombudsperson@kreis-mettmann.de .
Weitere Infos zu den Aufgaben der Ombudspersonen finden sich unter www.kreis-mettmann.de .