Für die Durchführung der Maßnahme muss die Fahrspur in Fahrtrichtung Neanderstraße auf einer Länge von 20 Metern gesperrt werden. Um die Arbeiten entsprechend durchführen zu können, wird auch der Geh- und Radweg auf einer Länge von 20 Metern voll gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden über einen abgesperrten Notgehweg über die Fahrbahn geleitet.
Der Straßenverkehr wird für die Dauer der Maßnahme über die Gegenverkehrsregelung geregelt. Von den Einschränkungen betroffen sind auch die Buslinie O5 sowie der Bürgerbus.