Teilerfolg im Rahmen der CO-Pipeline

Erkrath · Das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet in Sachen Bayer-Pipeline für die Bürger.

Das Oberverwaltungsgerichtes Münster hält das Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG für verfassungswidrig, da es gegen das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Grundstückseigentümer auf Eigentum verstößt. Die CDU-Fraktion fordert die Firma Bayer Material Science AG auf, nicht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, sondern auf die Inbetriebnahme der Pipeline endgültig zu verzichten und die berechtigten Sorgen und Nöte vieler Bürger endlich ernst zu nehmen. CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Jöbges stellt fest:

"Nachdem sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits im Jahr 2011 unerwartet kritisch zu dem Antrag auf vorzeitige Inbetriebnahme der CO-Pipeline äußerte, setzte nun das OVG Münster ein klares Zeichen für die Bürger. Von einer Inbetriebnahme der CO-Pipeline ist nicht mehr auszugehen".

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