CO-Pipeline IG Erkrath enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Kreis · Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Januar 2022 sich gegen den Bürgerwillen entschieden und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur menschenverachteten CO-Pipeline von Covestro vom vergangenen Jahr zurückgewiesen. Die IG Erkrath ist von dieser Rechtsprechung sehr enttäuscht und kann nicht verstehen das bei einer so gefährlichen CO-Pipeline die vielen offen Fragen der Planfeststellung nicht dazu beigetragen haben das Gericht anders zu entscheiden.

„Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig. Da aber bisher nach unserem Wissen noch kein genehmigter Alarm- und Gefahrenabwehrplan vorhanden ist dürfte die CO-Pipeline noch nicht in Betrieb gehen“, sagt Wolfgang Cüppers, (1. Vorsitzender).

„Vielleicht hat ja die Firma Covestro den Mut auf das menschenverachtende Projekt CO-Pipeline zu verzichten. Denn seit 15 Jahren versuchen die Bürger die Firma Bayer und Covestro dazu zu bringen. Bisher ging es ja auch problemlos ohne CO-Pipeline. Die Bürger würden es auf jeden Fall der Firma Covestro hoch anrechnen.“

Die IG Erkrath wird weiter alles tun um diese hoch gefährliche CO-Pipeline doch noch zu verhindern

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