Zählerstände am Tag des Aus- oder Einzugs selbst ablesen und übermitteln Neue Vorgaben bei Umzug: Energieversorgung rechtzeitig anmelden

Erkrath · Wer umzieht, muss künftig früher aktiv werden: Seit Juni 2025 sind rückwirkende An-, Ab- und Ummeldungen bei der Energieversorgung nicht mehr zulässig. Die Stadtwerke Erkrath raten deshalb allen Kundinnen und Kunden, ihren Umzug frühzeitig mitzuteilen – sowohl bei einem Auszug als auch bei einem Einzug.

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Bei Strom- und Gasverträgen muss die Ummeldung mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen. Bei Fernwärmeverträgen beträgt die Frist zwei Monate. Wird die Abmeldung nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt das Vertragsverhältnis an der bisherigen Adresse bestehen – auch dann, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist. Gleiches gilt für die Anmeldung bei einem Einzug: Nur mit rechtzeitiger Mitteilung lässt sich eine lückenlose Versorgung ohne zusätzliche Kosten sicherstellen. Für die Ummeldung benötigen die Stadtwerke die Kundennummer, die bisherige und neue Lieferanschrift, den Umzugs- beziehungsweise Übergabetermin sowie den selbst abgelesenen Zählerstand.

„Mit der neuen Regelung wird eine fristgerechte Kommunikation noch wichtiger. Wer seinen Umzug frühzeitig plant und die relevanten Daten rechtzeitig an uns übermittelt, vermeidet unnötige Unterbrechungen und Kosten“, erklärt Hossein Mansouri Fard, Abteilungsleiter Kundenservice der Stadtwerke Erkrath.

Persönlich für Erkrath vor Ort

Die Stadtwerke Erkrath sind mit ihrem Kundenservice am Hochdahler Markt persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da. Anliegen rund um Strom, Gas, Wärme, Wasser und Telekommunikation können vor Ort unkompliziert besprochen werden.

Öffnungszeiten Kundencenter Hochdahler Markt:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17 Uhr

Freitag: 7.30 bis 13 Uhr

Beratungstermine in der Geschäftsstelle an der Gruitener Straße 27 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Janina Schlechtriem ist seit zwei Jahren
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