Können wir uns das leisten?

Erkrath · Braucht Erkrath einen dritten Beigeordneten? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Bürger mit Umweltverantwortung (BmU). Mit einem umfangreichen Fragenkatalog richteten sich die Mitglieder in den vergangenen Tagen an Bürgermeister Christoph Schultz.

 Bernhard Osterwind von der BmU im Gespräch mit dem Lokal Anzeiger.

Bernhard Osterwind von der BmU im Gespräch mit dem Lokal Anzeiger.

Foto: tb

(tb) Sie wünschten sich Antworten zu der Stellenausschreibung eines neuen Beigeordneten, die vermeintlich mit dem aktuellen Kämmerer Thorsten Schmitz bekleidet werden soll. Der Fraktionsvorsitzende Bernhard Osterwind ist sich sicher, dass mit einer solchen Stelle gleich mehrere Probleme einhergehen. "Wir haben in den vergangenen vier Jahren Mehrkosten im Personalbereich von rund zehn Millionen Euro zu verzeichnen. Die Entscheidung, eine weitere Beigeordneten-Posten zu schaffen, gibt der Haushalt nicht her." Auch Landrat Thomas Hendele stimmte dem Haushalt erstmalig nur mit Auflagen zu. So wünscht sich dieser künftige Berichterstattung zum Haushaltsverlauf. "Wir haben viel mehr Ausgaben als Einnahmen.

Als Beispiel: Die gesamten Gewerbesteuern in Erkrath betragen jährlich rund zehn Millionen Euro und decken somit gerade einmal die Mehrkosten des Personals", so Osterwind erklärend. "Die Aussage des Landrats gibt uns ebenfalls zu denken. Wir haben in der Vergangenheit mehrmals vorgeschlagen, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu entwerfen, wurden aber stets überstimmt." Zudem ist sich der Kommunalpolitiker sicher, dass die beiden bisherigen Beigeordneten (Ulrich Schwab- Bachmann und Fabian Schmidt) für eine Stadt wie Erkrath durchaus ausreichend wären. "Im Kreis Mettmann weist kaum eine andere Kommune so viele Beigeordnete auf. Lediglich Hilden kommt dem gleich, hat aber nicht unsere prekäre Haushaltslage." Dass sich die kritischen Fragen nicht gegen Thorsten Schmitz persönlich oder deren Arbeit richten, betont Osterwind ausdrücklich.
Die BmU- Mitglieder sind sich jedoch sicher, dass die Vergabe an Thorsten Schmitz intern bereits "abgesprochen" wurde.

"Es erweckt den Eindruck, dass die Wahl bereits vor der offiziellen Ausschreibung mit Ratsmitgliedern abgesprochen wurde. Dies könnte qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber abschrecken. Es scheint, als wolle Christoph Schultz den Schritt nur gehen, um den Kämmerer weiter an die Verwaltung zu binden. Dabei ist es durchaus Gang und Gebe, dass kompetente Kräfte mitunter den Arbeitgeber wechseln." Bürgermeister Schultz weist den Vorwurf der vorherigen Abstimmung in seiner Stellungnahme von sich. "Der Rat wird seine Entscheidung nach den maßgeblichen Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung und nicht nach einer vermeintlichen Vorfestlegung treffen", so Schultz. Unterstützung erhält er von Seiten der SPD.

"Wenn Bewerbungen eingehen, werden diese verglichen", weiß Ratsmitglied Detlef Ehlert. Dieser äußert sich auch zur der Kostenthematik und verweist auf Tariferhöhungen, Personalaufstockungen im Bereich der Feuerwehr und den Ganztagesschulen sowie der Neubesetzungen im Tiefbauamt durch Ingenieure. Dass Christoph Schultz den Kämmerer auf den Posten des Beigeordneten erheben will, kann Ehlert durchaus nachvollziehen. "Wenn man gute Kräfte in der Verwaltung halten will, muss man diese auch fördern." An der Formulierung der Ausschreibung stoßen sich die Fraktionsmitglieder der BmU ebenfalls. "Wir bitten um Erläuterung, weshalb die Ausschreibungstexte für die neu zu besetzenden Stellen bei der Stadtverwaltung hinsichtlich der Hinweise zur Frauenförderung nicht gleichlautend formuliert sind" heißt es in der Fragestellung. Ob sich die Gleichstellungsbeauftragte dem Text angenommen hat, stellt Osterwind in Frage.

"Die Stellenausschreibung steht im Einklang mit den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes. Dementsprechend hat auch die stellverstretende Gleichstellungsbeauftragte als Abwesenheitsvertreterin für Annegret Pollmann dem Ausschreibungstext im Rahmen der ordnungsgemäßen Beteiligung am 6. April 2018 ausdrücklich zugestimmt. Eine Geschlechter-Parität im Verwaltungsvorstand ist gesetzlich nicht verpflichtend", so Schultz abschließend.

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