Für beide Jahre ein Defizit Haushaltsplanentwurf für 2024 und 2025 vorgestellt

Erkrath · Vergangene Woche haben Bürgermeister Christoph Schultz und Stadtkämmerer Thorsten Schmitz den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2024 sowie 2025 in den Rat der Stadt Erkrath eingebracht – erstmals in Form eines Doppelhaushaltes.

Haushaltsplanentwurf für 2024 und 2025 vorgestellt​
Foto: Pixabay/martaposemuckel

Der Haushaltsplanentwurf weist für das Jahr 2024 ein Defizit in Höhe von 4,25 Millionen Euro aus. Auch für das Jahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 7,19 Millionen Euro erwartet. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für 2026 ein Defizit von 7,38 Millionen Euro, für 2027 von 11,34 Millionen Euro und für 2028 von 9,01 Millionen Euro vor.

Der Haushaltsentwurf wurde dabei unter Berücksichtigung des

Referentenentwurfes für das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vom 08.11.2023 aufgestellt, welcher den Wegfall des § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW berücksichtigt. Der abschließende Gesetzesentwurf vom 6. Dezember sieht nun jedoch wider Erwarten keinen Entfall der angesprochenen Regelung vor, sodass die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, wenn bei der Aufstellung der Haushaltssatzung in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, die Allgemeine Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sollte daher insbesondere

die finanzielle Entwicklung in der mittelfristigen Finanzplanung in den Blick genommen werden.

Von Januar bis März 2024 werden die Fachausschüsse nun über den Haushaltsplanentwurf beraten. Die Beschlussfassung des Stadtrates über den kommenden Haushalt ist für die Sitzung am 07.03.2024 vorgesehen. Anschließend erfolgt die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist bis Mitte April 2024 zu rechnen. Der Haushaltsplanentwurf für 2024 und 2025 sowie die Reden von Bürgermeister Christoph Schultz und Stadtkämmerer Thorsten Schmitz sind auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/haushalt abrufbar.

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