Bei der „tatsächlichen Abstimmung“ der anwesenden Personen im Rat votierte die Mehrheit mit 17 zu 14 Stimmen gegen die Zulässigkeit der Fragestellung. Hinzu kamen in einer „fiktiven Abstimmung“ noch die Stimmen der abwesenden Ratsmitglieder – eine coronabedingte Maßnahme des Infektionsschutzes für besonders gefährdete Personen. Dabei kamen auf beiden Seiten noch Stimmen hinzu, es wurde jedoch keine Mehrheit erzielt.
Nach einer Prüfung durch die Stadtverwaltung bestätigte sich am 19. Juni, dass bei beiden Zählweisen die Ratsmitglieder die Zulässigkeit der Fragestellung ablehnten. In seiner derzeitigen Form kann das Bürgerbegehren nicht umgesetzt werden, wie schon die rechtsgutachterliche Empfehlung lautete.