Neues Hygienekonzept ist eingereicht Wiedereröffnung des Neanderbads

Erkrath · Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW enthält seit dem 15.Juni neue Lockerungen für Hallenbäder. Die neuen Auflagen ermöglichen eine Wiedereröffnung des Erkrather Neanderbad. Dies teilen die Stadtwerke Erkrath mit.

Foto: Mylene2401/Pixabay

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW enthält seit dem 15.Juni neue Lockerungen für Hallenbäder. Die neuen Auflagen ermöglichen eine Wiedereröffnung des Erkrather Neanderbad. Dies teilen die Stadtwerke Erkrath mit. Die bisherigen Bestimmungen erlaubten Hallenbädern nur ein eingeschränktes Badeangebot für Bahnenschwimmer mit einer sehr geringen Besucheranzahl. Mit den neuen Lockerungen kann nun das Interesse aller Badegäste gewahrt werden. Jedoch gelten weiterhin strenge Auflagen für Hygiene und Abstand sowie eine begrenzte Anzahl an Besuchern. Ein neues Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für eine mögliche Wiedereröffnung des Neanderbads ist erstellt und beim Kreisgesundheitsamt eingereicht. „Sobald wir die Freigabe erhalten und alle erforderlichen Coronaschutz-Maßnahmen sichergestellt haben, werden wir den Termin kommunizieren und das Neanderbad öffnen“, informierte Gregor Jeken, Geschäftsführer der Stadtwerke Erkrath.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort