Betroffene Erkratherinnen und Erkrather können Antrag einreichen Finanzielle Soforthilfe bei Hochwasserschäden

Erkrath · Mit dem „Soforthilfepaket NRW“ stellt die Landesregierung eine unbürokratische und schnelle finanzielle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kommunen in Höhe von zunächst 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Foto: privat

Dies wurde in einer Sondersitzung des Landeskabinetts am 22. Juli beschlossen. Die Leistungen gehen an Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in einem vom Hochwasser betroffenen Gebiet haben und dadurch Schäden erleiden mussten. Die Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürgern beträgt bei einer Person 1.500 Euro pro Haushalt. Hinzu kommen 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Maximal werden 3.500 Euro pro Haushalt ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch Hochwasser betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen versichern, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der antragstellenden Person auch nicht durch bestehende Versicherungen ersetzt wird. Auch Unternehmen, Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige können einen entsprechenden Antrag stellen. Sie erhalten eine finanzielle Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro. Dieselben Regelungen gelten für Landwirte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Betroffene Erkratherinnen und Erkrather können den Antrag ab sofort entweder per Post oder persönlich bei der Stadtverwaltung Erkrath, Fachbereich Finanzen, Bahnstraße 2, einreichen oder vor Ort in Raum 1.19 ausfüllen. Die Zustellung per Fax an 0211 2407-2009 oder Mail an finanzen-hochwasser@erkrath.de ist ebenso möglich. Zur Verifizierung ist dem Antrag zudem eine Kopie oder ein Foto eines gültigen Lichtbildausweises der antragstellenden Person beizufügen. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Tage. Die anschließende Auszahlung erfolgt ohne vorherige schriftliche Bestätigung. Sollte der Betrag mehr als sieben Tage nach Antragstellung nicht auf dem Konto eingegangen sein, wird um erneute Kontaktaufnahme gebeten. Alle Antragsformulare, Richtlinien sowie ausführliche Informationen zur Soforthilfe NRW sind der Homepage der Landesregierung unter www.land.nrw/soforthilfe zu entnehmen.

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