Empfehlung zum schnellen Handeln Bürgersolarberatung Erkrath warnt vor Nachteilen geplanter PV-Reform

Erkrath · Die angekündigten Änderungen bei der Förderung privater Photovoltaik-Anlagen durch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sorgen bundesweit für Diskussionen – nun richtet sich auch die ehrenamtliche Initiative der Bürgersolarberatung (BSB) Erkrath mit einer klaren Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Das ehrenamtliche Team der Bürgersolarberatung Erkrath (von links nach rechts): Wolfgang Rose, Elmar Lieb, Michael Heyer, Horst Feldmann, Gerlinde Zwirnmann, Ulrich Heine und Peter Sondermann.

Foto: Bürgersolarberatung Erkrath

Hintergrund ist die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach soll für neue kleinere Photovoltaik-Anlagen - bis etwa 25 Kilowatt - die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre künftig entfallen. Stattdessen müssten private Betreiber ihren Strom selbst direkt vermarkten oder zu schwankenden Marktpreisen verkaufen.

Kern der Debatte ist die geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis etwa 25 Kilowatt Leistung im Rahmen einer Novelle des EEGs. Bislang erhalten Betreiber für 20 Jahre eine garantierte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Nach den vorliegenden Plänen könnte diese Förderung für Neuanlagen ab 2027 entfallen. Strom aus kleinen Dachanlagen müsste dann stärker direkt vermarktet oder am Marktpreis orientiert verkauft werden. Dafür sind technischen Voraussetzungen wie intelligente Messsysteme (Smart Meter) sowie fernsteuerbare Anlagen erforderlich, die zusätzliche Kosten erzeugen und den Stromvergütungsprozess komplizierter machen.

Zwar argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium, dass Solaranlagen inzwischen deutlich günstiger geworden seien und sich bei hohem Eigenverbrauch auch ohne Förderung rechnen könnten. Doch die BSB Erkrath sieht das differenzierter, für sie ist das ein „Systemwechsel mit Risiko“. Die Initiative betont, dass gerade die einfache, verlässliche EEG-Vergütung in den vergangenen Jahren viele Hausbesitzer zur Investition motiviert habe.

Fazit: Die Einnahmen aus eingespeistem Strom wären mit der Novelle künftig weniger planbar und stärker von Marktentwicklungen abhängig. Gleichzeitig steigt der organisatorische und der technische Aufwand für private Haushalte.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im politischen Abstimmungsprozess. Für viele Hausbesitzer in Erkrath dürfte die weitere Entwicklung jedoch entscheidend dafür sein, ob sie in den kommenden Jahren auf Solarenergie setzen – oder ihre Investitionspläne auf Eis legen. Angesichts der zu erwartenden Nachteile spricht die BSB Erkrath eine deutliche Empfehlung aus: Wer die Installation einer PV-Anlage plant, sollte die Anschaffung möglichst noch in diesem Jahr realisieren.

Nach aktueller Rechtslage profitieren neu installierte Anlagen weiterhin von den bestehenden Förderbedingungen und der garantierten Einspeisevergütung. Diese Rahmenbedingungen könnten sich für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. „Wer jetzt investiert, sichert sich die derzeitigen Konditionen langfristig. Wer wartet, muss mit unsichereren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnen“, so die Beratung.

Die BSB Erkrath kündigt an, in den kommenden Monaten verstärkt Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungsgespräche anzubieten. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürgern eine realistische Wirtschaftlichkeitsbewertung unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

Für viele Erkrather Haushalte könnte 2026 somit ein entscheidendes Jahr sein – nicht nur für die persönliche Stromversorgung, sondern auch für die Zukunft der lokalen Energiewende.

Wer Interesse an einer kostenfreien und unabhängigen PV-Beratung hat, kann das Team unkompliziert per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.