Erkrath - A 3 Richtung Arnheim: 24-Jähriger bietet Einsatzkräften Potpourri an Vergehen Auf drei Reifen und unter Einfluss berauschender Mittel halsbrecherisch unterwegs

Erkrath · Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten am frühen Sonntagnachmittag einen Pkw, der auf drei statt auf vier Reifen sowie in halsbrecherischer Fahrweise über die A57 fuhr. Bei der späteren Kontrolle ergab sich für das einschreitende Einsatzteam eine Verdachtslage quer durch das Strafgesetzbuch gegen den Fahrzeugführer.

Foto: Kreispolizei Mettmann

Mehrere Zeugen meldeten der Polizei Düsseldorf einen VW Polo, der auf der A 57 in Fahrtrichtung Nimwegen und offenkundig auf nur drei Reifen fuhr. Der Fahrzeugführer war dabei laut den Meldern mit bis zu 150 km/h unterwegs und überholte funkensprühend teilweise grob verkehrswidrig und rücksichtlos über den Seitenstreifen.

Der Fahrzeugführer lenkte das Fahrzeug letztlich auf den Parkplatz Stinderhof an der A 3 Richtung Arnheim, wobei er sich nach Abstellen des Fahrzeuges zu Fuß von der Örtlichkeit entfernte. Ein Zeuge hielt den Tatverdächtigen noch kurzfristig fest. Einsatzkräfte der Autobahnpolizei Düsseldorf konnten den Fahrer dadurch in unmittelbarer Nähe des „Dreireifen“- Autos vorübergehend festnehmen.

Der Polo wies augenscheinlich frische Unfallspuren im Frontbereich auf. Der Verlust des Vorderreifens war offenkundig auf eine vorausgegangene Verkehrsunfallflucht zurückzuführen. Während der Kontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der 24-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand. Obendrein stellte sich heraus, dass der Wagen kurz zuvor entwendet worden war. Die an dem Polo angebrachten Kennzeichen waren auch nicht auf diesen zugelassen. Ferner fanden die Einsatzteams einen Schlagstock und einen Blister verschreibungspflichtiger Medikamente bei dem 24-Jährigen.

Damit nicht genug; Der 24-Jährige war auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und führte zudem Personaldokumente und eine Bankkarte mit sich, welche nicht für ihn ausgegeben waren. Er konnte keine weiteren Personaldokumente vorweisen und ist zudem ohne festen Wohnsitz. Zu guter Letzt konnte im Fahrzeug noch eine Schreckschusswaffe aufgefunden werden, welche dem 25-jährigen Beifahrer zugeordnet werden konnte.

Nach ersten Aussagen der beiden Insassen soll das Abziehen des Zündschlüssels durch eine unbekannte und flüchtige Beifahrerin unfallursächlich gewesen sein. Diese sei in Höhe der unbekannten Unfallörtlichkeit aus dem Fahrzeug ausgestiegen und der 24-Jährige sowie sein Beifahrer setzten die Fahrt trotz Unfall fort. Die Ermittlungen zum Unfallort verliefen bislang negativ. Der 24-Jährige musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden. Die Ermittlungen dauern an.