1. Die Stadt

Verpflegungskosten entfallen ebenfalls anteilig: Anteiliger Verzicht auf Elternbeiträge im Mai 2021

Verpflegungskosten entfallen ebenfalls anteilig : Anteiliger Verzicht auf Elternbeiträge im Mai 2021

Die Stadt Erkrath setzt im Mai 2021 die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen weitgehend aus.

Grund hierfür sind die durch die Bundesnotbremse anhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen im Kreis Mettmann und der damit verbundene Wegfall der Regelbetreuung. Somit werden fällige Beiträge zunächst erst gar nicht eingefordert. Fällig wird der volle Elternbeitrag in der Kindertagesbetreuung demnach nur bei einer Inanspruchnahme von elf Betreuungstagen oder mehr. Bei einer Inanspruchnahme bis einschließlich zehn Betreuungstagen wird lediglich die Hälfte des Elternbeitrags erhoben. Sollte die Betreuung dagegen erst gar nicht in Anspruch genommen werden, wird komplett auf den Beitrag verzichtet. Im Falle der OGS-Betreuung einschließlich der „Betreuung 8 bis 14 Uhr“ werden die Entgelte nur bei einer Betreuung nach Unterrichtsschluss in regulärer Höhe erhoben, ansonsten wird auch hier auf eine Erhebung verzichtet. Die erforderliche Zustimmung des Stadtrates wurde in der letzten Sitzung am 29.04.2021 erteilt. Änderungen können sich jedoch noch durch eine nachträgliche Einigung zwischen Land und Kommunen ergeben. Das Gleiche gilt für Essensgelder: Hier werden im Mai 2021 in städtischen Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen die Gelder bei Inanspruchnahme mit einer pauschale von drei Euro pro Mahlzeit auf den Tag genau abgerechnet – im Bereich der Kindertageseinrichtungen bis zu einer Obergrenze von 58 Euro und im Bereich des offenen Ganztags bis maximal 46 Euro. In nicht städtischen Betreuungseinrichtungen entscheiden die jeweiligen Träger selbst über eine Erhebung und Erstattung der Kosten.