Verweilverbot am Wochenende auf Bernsau- und Gerberplatz Verweilverbot am Wochenende auf Bernsau- und Gerberplatz

Alt-Erkrath · Die Stadt Erkrath hat durch eine Allgemeinverfügung im Stadtteil Alt-Erkrath ein Verweilverbot für den Bernsauplatz sowie für den Gerberplatz erlassen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 9. Mai, jeweils in der Zeit von freitags um 12 Uhr bis sonntags um 24 Uhr.

 Die schraffierte Fläche markiert den Bernsau- sowie den Gerberplatz, auf denen am Wochenende ein Verweilverbot besteht.

Die schraffierte Fläche markiert den Bernsau- sowie den Gerberplatz, auf denen am Wochenende ein Verweilverbot besteht.

Foto: Stadt Erkrath

Die Stadt Erkrath hat durch eine Allgemeinverfügung im Stadtteil Alt-Erkrath ein Verweilverbot für den Bernsauplatz sowie für den Gerberplatz erlassen. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 9. Mai, jeweils in der Zeit von freitags um 12 Uhr bis sonntags um 24 Uhr. Erlaubt bleibt der Aufenthalt in gewerblich genutzten Einrichtungen, das Warten vor solchen Einrichtungen für den Außer-Haus-Verkauf sowie der Besuch der Corona-Teststation am Gerberplatz. Auch die Überquerung der Plätze als Wegeverbindung für Passantinnen und Passanten ist weiterhin möglich. „Dieses Verweilverbot wurde nötig, weil in den vergangenen Tagen und Wochen auf beiden Plätzen besonders am Wochenende immer wieder grobe Verstöße gegen das Kontakt- und Versammlungsverbot festgestellt wurden“, erklärt Carsten Döhr, Leiter des Erkrather Ordnungsamtes. „Bei den anhaltend hohen Inzidenzwerten in Erkrath sowie im gesamten Kreis Mettmann müssen wir solche wiederholten, großen Gruppenbildungen unterbinden“.

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