Ausritt in der Landschaft oder im Wald Reiterinnen und Reiter benötigen die neue Reitplakette für 2026

Kreis · Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, ist nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW verpflichtet, Reitkennzeichen und für das aktuelle Kalenderjahr gültige Reitplaketten mitzuführen.

Foto: Kreis Mettmann

Diese werden gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht. Für Reiterinnen und Reiter, die im Kreis Mettmann wohnen (unabhängig vom Standort des Pferdes), sind die aktuellen Reitplaketten für 2026 (Jahresaufkleber) ab sofort bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann erhältlich.

Um die Plakette zu erhalten, müssen die Reiterinnen und Reiter zuvor die jährliche Reitabgabe von 30,30 Euro bezahlen. Dabei können sie auf der Homepage des Kreises www.kreis-mettmann.de (Suchwort "Reitplakette") zwischen zwei Bezahlmethoden wählen: PayPal und Kreditkarte.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da aber nur die Gelder, die über die Reitabgabe eingezahlt werden, wieder zur Verfügung stehen und den Reitern zugutekommen, sollte jeder Reiter beziehungsweise jede Reiterin ein Reitkennzeichen und die jährlich zu erneuernde Reitplakette erwerben.

Das Reiten ohne gültiges Reitkennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Fragen zum Thema Reitkennzeichen und Reitplaketten beantwortet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann unter der Tel. 02104/99-2815 oder per E-Mail an Reitkennzeichen@Kreis-Mettmann.de.