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Ein Jahr „Cannabis auf Rezept“: Ein Fall für die hauseigenen Labore der Apotheken im Kreis Mettmann

Ein Jahr „Cannabis auf Rezept“ : Ein Fall für die hauseigenen Labore der Apotheken im Kreis Mettmann

Ein Jahr nach der Freigabe in Deutschland verschreiben Ärzte immer häufiger medizinisches Cannabis. Laut Angaben des Apothekenbranchenverbands ABDA haben Apotheken im vergangenen Jahr deutschlandweit 44.000 Einheiten an Cannabis-Blüten auf Kosten der Krankenkassen abgegeben.

"Für Patienten, die zuvor Cannabis nur über eine Ausnahmegenehmigung beziehen konnten, hat sich seitdem viel verbessert", sagt Inge Funke, Pressesprecherin der Apotheker im Mettmann, Ratingen und Velbert. "Patienten werden mit Dosierung und Anwendung nicht mehr allein gelassen. Auch ist medizinisches Cannabis nun leichter zugänglich und deutlich preiswerter".

Cannabis wird von den Ärzten in der Regel als sogenanntes Rezeptur-
Arzneimittel verordnet. Im Labor der Apotheke wird die Cannabis-Qualität sorgfältig pharmazeutisch geprüft, anschließend die unzerteilten Blüten in einem aufwendigen Verfahren zu einem patientenindividuellen Arzneimittel verarbeitet, um dann die Patienten mit einem qualitätsgesicherten Arzneimittel zu versorgen.

"Dieser hohe pharmazeutische Aufwand bei der Herstellung einer Apothekenrezeptur führt dazu, dass unsere Patienten individuell und optimal behandelt werden können", erklärt Inge Funke. "Wir beraten jeden Patienten persönlich und geben ihm bei der Abgabe des Arzneimittels eine detaillierte Anleitung mit", erläutert Funke. Diese ist leicht umzusetzen und führt zu sicheren und wiederholbaren Ergebnissen."

Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als Tee getrunken werden. Für die Inhalation gibt es elektrische Verdampfer, welche die Cannabisblüten unter definierten Bedingungen erhitzen. Der Patient kann den Dampf nach und nach vollständig inhalieren.
Funke: "Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als 'Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet, da die optimale Dosis nicht reproduzierbar wäre."

Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet und ist wie andere wichtige Arzneimittel, die auf Betäubungsmittelrezepten verordnet werden, aus Sicherheitsgründen nicht im Versandhandel erhältlich. Bei einer Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an, die auf maximal 10 Euro pro Medikament begrenzt ist. Da das Rezept nach
der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten es Patienten umgehend in einer Apotheke einlösen. Funke: "Um eine schnelle Versorgung zu gewährleisten, sollte man diese Rezepte immer direkt in der Apotheke vor Ort vorlegen."