Absturz über den französischen Alpen: Das sagt die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet derzeit Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Co-Piloten in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16. bis zum 23. März mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden. Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheitsvorkehrungen auseinandergesetzt.