Auch bereits durchgeführte Maßnahmen können nachträglich eingereicht werden. Förderungsfähig sind beispielsweise bauliche Maßnahmen, die mögliche Schäden bei künftigen Starkregen- oder Hochwasserereignissen minimieren oder gänzlich verhindern sollen. Dazu zählen unter anderem wasserdruckdichte Fenster, Türen oder Garagentore, Rückstausicherungen sowie mobile Hochwasserschutzsysteme wie automatisch schließende Schutztore. Auch die Absicherung von tieferliegenden und ebenerdigen Gebäudezugängen sowie eine Aufkantung von Lichtschächten sind förderungsfähig.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zur
Antragsstellung finden Interessierte unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe. Für telefonische Rückfragen ist montags bis freitags zwischen 9 und 17.30 Uhr unter 0211/4684-4994 ein Servicetelefon geschaltet. Erkratherinnen und Erkrather können im Rahmen der privaten Eigenvorsorge zudem das kostenlose Beratungsangebot der Stadt nutzen. Starkregenberaterin Miriam Riese ist per Mail an miriam.riese@erkrath.de sowie telefonisch unter 0211/2407-6805 erreichbar und berät gern über mögliche Gebäudeschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen rund um die Hochwasser- und Starkregenvorsorge in Erkrath gibt es unter www.erkrath.de/hochwasser. In Abstimmung mit den Nachbarstädten und den übergeordneten Behörden werden innerhalb des Stadtgebietes weitere Retentionsflächen wie beispielsweise an der Morper Allee in Alt-Erkrath entstehen, die die Gefahr eines zukünftigen Hochwassers reduzieren
sollen.