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Trunkenheitsfahrten mit und ohne Schadensfolge

Trunkenheitsfahrten mit und ohne Schadensfolge

Auch am vergangenen Wochenende waren im Kreis Mettmann wieder einmal gleich mehrere unverbesserliche Verkehrsteilnehmer unterwegs, die trotz erheblicher Alkoholisierungen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr führten und dadurch unkalkulierbare Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer hervorriefen.

So kam es dann in einem Fall tatsächlich auch zu einem Verkehrsunfall. Am nächtlichen Samstagnacht traf die Erkrather Polizei gegen 3.15 Uhr auf einen roten Mini Cooper, der mit eingeschalteter Beleuchtung und weit geöffneter Fahrertüre verkehrsbehindernd auf der Kempener Straße in Hochdahl stand. Bei der Kontrolle des mitten auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeugs fanden die Beamten am Steuer einen schlafenden Mann vor. Der 70-jährige Erkrather wurde geweckt. Er gab unumwunden zu, dass er während der Fahrt zuvor wohl eingeschlafen war. In der Atemluft des Mannes war deutlicher Alkoholgeruch festzustellen. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille (0,83 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Erkrather Polizei beschlagnahmte den Führerschein des Beschuldigten und untersagte diesem bis auf weiteres jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen. Der verkehrsbehindernde PKW wurde von einer dazu benachrichtigten Angehörigen des 70-Jährigen versetzt.

Samstagabend, gegen 22.30 Uhr, meldeten aufmerksame Zeugen der Langenfelder Polizei einen stark alkoholisierten Fahrradfahrer, der auf der Bahnstraße in Langenfeld unterwegs war und mit deutlicher Schlangenlinienfahrt sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Der 50-jährige Fahrradfahrer konnte von der Polizei auf der Bogenstraße angetroffen und kontrolliert werden. Dabei bestätigte sich, dass der aus Oberbayern stammende Mann ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,8 Promille (0,92 mg/l). Ein Strafverfahren gegen den Fahrradfahrer wurde eingeleitet. Gegen die angeordnete ärztliche Entnahme einer Blutprobe leistete der Beschuldigte körperlichen Widerstand. Zudem beleidigte und bedrohte er die eingesetzten Beamten auf übelste Art und Weise. Dieses führte zu weiteren Anzeigen und einem mehrstündigen Aufenthalt im Polizeigewahrsam zur Ausnüchterung, nachdem zuvor die zwangsweise Durchführung der Blutprobe erfolgreich beendet worden war.

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Am nächtlich frühen Sonntagnacht, gegen 0.15 Uhr, kam es auf der Hochdahler Straße in Hilden zu einem Auffahrunfall mit Sachschaden. Der 66-jährige Fahrer eines weißen PKW Fiat Panda, der in Richtung Innenstadt unterwegs war, bemerkte an der Kreuzung Giesenheide zu spät, dass der in gleicher Richtung vorausfahrende silberne PKW Mercedes C200 eines 49-jährigen Mannes aus Radevormwald vor roter Ampel verkehrsbedingt stoppte. Bei der Kollision der zwei PKW entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von rund
6.000,- Euro. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 66-jährige Unfallverursacher deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille (0,84 mg/l). Daraufhin wurden ein Strafverfahren eingeleitet, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Hildener Polizei stellte den Führerschein des Beschuldigten sicher und untersagte diesem bis auf weiteres jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen.