Städtische Ordnungsbehörde gibt Hinweise Straßenkarneval in Alt-Erkrath

Erkrath · Unter dem diesjährigen Motto „Feiern und lachen, Erkrath lässt es krachen“ starten am Samstag, den 11. Februar, um 14.11 Uhr wieder mehrere bunte Wagen und Fußgruppen durch Alt-Erkrath.

Städtische Ordnungsbehörde gibt Hinweise: Straßenkarneval in Alt-Erkrath
Foto: pixabay

Veranstaltet wird der Karnevalsumzug von der Karnevalsgesellschaft „Die letzten Hänger“. Das Ende des Straßenkarnevals wird gegen 16.30 Uhr erwartet. Während des Umzugs ist entlang der Strecke immer wieder mit kurzfristigen Sperrungen sowie weiteren Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch der Linienbusverkehr der Rheinbahn ist hiervon betroffen.

Der Zug selbst beginnt am Gerberplatz und bewegt sich von dort aus über die Neanderstraße, Bismarckstraße, Bahnstraße und Morper Allee bis hin zum Erkrath S-Bahnhof. Zurück geht es vom Bahnhof aus über die Morper Allee, entlang des Rathauses, durch die Fußgängerzone Bahnstraße, über die Kirchstraße, Beethovenstraße sowie Neanderstraße bis hin zum Gerberplatz, dem ursprünglichem Aufstellungsort, wo der Zug schließlich endet.

Damit sich die beteiligten Wagen und Fußgruppen entsprechend formieren können, wird es am Gerberplatz bereits ab Freitag, den 10. Februar, 18 Uhr, ein Halteverbot geben. Weitere temporäre Halteverbote, die zur Durchführung des Zuges nötig sind, sind auf der Gerberstraße und Morper Allee in der Nähe des Bahnhofs zu beachten.

Karneval feiern, aber richtig

Die städtische Ordnungsbehörde bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erkrather Straßenkarnevals zudem darum, sich rund um die Feierlichkeiten so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung sowie ein sauberes Stadtbild gewahrt werden. Dabei wird empfohlen, in unmittelbarer Nähe des Zuges sowie in der Fußgängerzone an der Bahnstraße so weit wie möglich auf den Gebrauch von Glasflaschen zu verzichten. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Flächen, in Parks sowie auf Plätzen strikt untersagt ist. Abfälle wie leere Flaschen oder Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Auch der Ausschank alkoholischer Getränke wird im Rahmen des Jugendschutzes streng kontrolliert und darf mit Ausnahme von Bier und Wein (ab 16 Jahren) nur an volljährige Personen erfolgen. Ordnungswidriges Verhalten wird mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Zudem werden erstmals sogenannte Hin-Guckerinnen und Hin-Gucker aus der städtischen Kinder- und Jugendförderung als Ansprechpersonen für zu stark alkoholisierte und orientierungslose Jugendliche eingesetzt, um im Bedarfsfall möglichst schnelle Unterstützung bzw. Hilfe zu organisieren. Zu erkennen sind sie durch die auffälligen Leuchtwesten und Umhängetaschen mit entsprechender Aufschrift.

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