Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt Ohne Führerschein und zudem betrunken am Steuer

Erkrath/Kreis · Am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 19. Juli, gegen 1.30 Uhr, informierte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Hildener Polizei über eine aktuelle, vermeintliche Trunkenheitsfahrt.

Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt: Ohne Führerschein und zudem betrunken am Steuer
Foto: Kreispolizei Mettmann

Der Zeuge hatte einen silbergrauen PKW Opel Astra beobachtet, der in Hilden den Parkplatz eines Schnellrestaurants an der Straße Diekhaus verließ und dann in sehr unsicherer und auffällig langsamer Fahrweise über den Ostring, die Hochdahler und Sandheider Straße in Richtung Erkrath fuhr. Aufgrund fortwährender Standortmeldungen des vorbildlichen Zeugen konnte die Polizei den beschriebenen Opel nur wenige Minuten später auf der Gretenberger Straße in Erkrath antreffen, stoppen und kontrollieren.

Am Steuer des Opel Astras befand sich ein 27-jähriger Erkrather, der freimütig sofort einräumte, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Da die kontrollierenden Einsatzkräfte zudem den konkreten Verdacht hatten, dass der Opel-Fahrer alkoholisiert sein könnte, dieser auf Befragung zugab im Laufe des Abends ein Bier getrunken zu haben, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten und durchgeführt. Dieser ergab letztendlich einen Wert von rund 1,1 Promille (0,55 mg/l).

Darauf leitete die Hildener Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis gegen den 27-Jährigen ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und in Räumen der Hildener Polizei durchgeführt. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wurde der Beschuldigte dann aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen, nachdem ihm aber zuvor noch einmal ausdrücklich jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres untersagt worden war.

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