Aktuelle Coronaschutzverordnung besteht weiter auf Mund-Nasen-Bedeckung Maskenpflicht weiterhin beachten

Erkrath · Am 15. Juli ist die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Aufgrund verstärkter Beschwerden und Auffälligkeiten bei den Kontrollen des Ordnungsamtes, weist die Stadtverwaltung Erkrath zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass noch immer das Abstandsgebot sowie das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vielen öffentlichen Bereichen zu beachten sind.

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Am 15. Juli ist die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Aufgrund verstärkter Beschwerden und Auffälligkeiten bei den Kontrollen des Ordnungsamtes, weist die Stadtverwaltung Erkrath zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass noch immer das Abstandsgebot sowie das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vielen öffentlichen Bereichen zu beachten sind. Dies gilt laut §2 der Verordnung für „Inhaber, Leiter und Beschäftigte sowie Kunden, Nutzer und Patienten“ unter anderem in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten und der gesamten Fläche von Einkaufszentren jeglicher Art. Bei Verstößen droht ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Weitere Informationen sowie aktuelle Verordnungen können auf der Webseite des Landes NRW unter www.land.nrw/corona eingesehen werden. „Zum eigenen Schutz und dem Schutz der Mitmenschen in Erkrath, bitte ich alle darum, sich verantwortungsvoll an die Auflagen der Verordnung zu halten“, appelliert Bürgermeister Christoph Schultz an die Erkratherinnen und Erkrather.

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