Beschluss zur öffentlichen Auslegung Wimmersberg gefasst Bauleitpläne sind einsehbar

Erkrath · Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sondersitzung am 13. Juli die öffentliche Auslegung der 85. Flächennutzungsplanänderung – Wimmersberg – und die des Bebauungsplans Nr. E 35 – Wimmersberg – beschlossen. Interessierte Bürger können somit die aktuellen Bauleitpläne einsehen und eine Stellungnahme abgeben.

Foto: Bezirksregierung Köln/Stadt Erkrath

Die öffentliche Auslegung wird aktuell von der Verwaltung vorbereitet und im formalen Rahmen in der Zeit vom 22. Juli bis einschließlich 22. August durchgeführt. Die Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können innerhalb der genannten Frist beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, Zimmer 300 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird zur Einsichtnahme der Unterlagen vorab um eine telefonische Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern gebeten: 0211/ 2407-6105 oder -6104 sowie 0211/2407-6116 oder -6108. Um Interessierten über den formalen Rahmen hinaus einen Einblick zu ermöglichen, können die Pläne und Unterlagen bereits jetzt auf der städtischen Homepage unter Bauleitpläne im Verfahren eingesehen und als PDF-Dokumente heruntergeladen werden. Anregungen oder Einwendungen zur Entwicklung des Wohnquartiers können im Rahmen der Auslegung gerne dem Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung mitgeteilt werden, entweder per Post an Stadt Erkrath, Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 bis 13, 40699 Erkrath oder per E-Mail an thomas.poschmann@erkrath.de sowie carola.beck@erkrath.de.

Ziel der Planung
Erkrath verzeichnet seit Jahren einen hohen Bedarf nach modernem, bezahlbarem und insgesamt nachfragegerechtem Wohnraum. Die innerstädtische Gewerbefläche Wimmersberg in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof eignet sich in besonderer Weise dazu, neuen Wohnraum für die Erkrather Bevölkerung zu schaffen und eine innerstädtische Brachfläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Ziel der Planung ist es daher, für das überwiegend gewerblich genutzte Areal Wimmersberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in ein Wohnquartier zu schaffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort