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Neue Anreize durch Änderungen in der Entwässerungssatzung: Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Neue Anreize durch Änderungen in der Entwässerungssatzung : Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Die Stadt Erkrath fördert seit Mai 2021 die Dach- und Fassadenbegrünung von privaten und gewerblichen Immobilien mit bis zu 50 Prozent. Durch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung liegt nun seit Juli ein weiterer Anreiz zur Begrünung von Dächern vor.

Bei Gründächern wird die ursprünglich angegebene Fläche zur Bemessung der Niederschlagswassergebühr auf Antrag um 50 Prozent verringert. Dies gilt sowohl für bereits begrünte Dächer als auch bei erstmalig begrünten Dächern.

Alle Interessierten können sich mit Fragen zur angepassten Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühr telefonisch unter 0211 2407-6904 oder per Mail an berg@abwasserbetrieb-erkrath.de an Marcel Berg im Abwasserbetrieb Erkrath wenden.

Vorteile von begrünten Gebäuden

Neben der Reduzierung der Niederschlagswassergebühr hat die Begrünung von Dächern und Fassaden weitere Vorteile: Durch die Aufwertung der Gebäudeflächen mit Pflanzen wird sowohl die sommerliche Hitzebelastung reduziert als auch die natürliche Artenvielfalt durch mehr Lebensraum für Insekten erhöht. Als angenehmer Nebeneffekt wird mit den bunten Dächern und Fassaden zudem das Stadtbild gestalterisch bereichert. „Die Pflanzen verbessern die Luftqualität und sorgen sogar bei Starkregenereignissen für einen positiven Effekt: Da die begrünten Varianten mehr Wasser auffangen als gewöhnliche Fassaden oder Dächer, wird das Kanalsystem weniger stark belastet“, erklärt Klimaschutzmanagerin Lena Brümmer weitere Vorteile der bepflanzten Gebäude.

Förderrichtlinien für grüne Gebäude

Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer müssen die Begrünung von mindestens 10 Quadratmetern planen. Dann sind sowohl die Beratung und Planung als auch die Ausführungsarbeiten selbst bis zu 50 Prozent förderfähig – dazu zählt beispielsweise die Beauftragung eines Betriebes sowie die Kosten für Material und Saatgut. Pro Grundstück werden maximal 3.000 bezuschusst.

Interessierte finden die wichtigsten Informationen, Förderrichtlinien sowie Förderanträge auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/dachbegruenung. Klimaschutzmanagerin Lena Brümmer hilft zudem bei Fragen zum Förderprogramm unter 0211 2407-6114 oder per Mail an lena.bruemmer@erkrath.de gerne weiter.