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Genesene sowie geimpfte Personen können das Angebot weiter nutzen: 2G-Regel bei „Laufen unter Flutlicht“ beachten

Genesene sowie geimpfte Personen können das Angebot weiter nutzen : 2G-Regel bei „Laufen unter Flutlicht“ beachten

Die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot „Laufen unter Flutlicht“ ist ab sofort und bis auf Weiteres nur noch für genesene oder geimpfte Personen möglich. Grund hierfür ist das derzeitige Infektionsgeschehen und die damit verbundene Anpassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 23.11.2021.

Darin heißt es, dass der Besuch von sowie die Sportausübung auf und in Sportstätten nur noch immunisierten Personen gestattet ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.

Am Toni-Turek-Stadion in Alt-Erkrath (Freiheitstraße 46) steht das Lauf-Angebot jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr zur Verfügung. Am Sportplatz Unterfeldhaus (Niermannsweg 10) kann jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 17 bis 21 Uhr gelaufen werden. Der Sportplatz Rankestraße in Hochdahl (Rankestraße 4-6) öffnet jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 17 bis 20 Uhr für Laufinteressierte seine Tore.

Der Nachweis der Immunisierung ist dabei jederzeit mitzuführen. Es finden stichprobenartige Überprüfungen durch die Ordnungsbehörde statt.