"Wir wollen den Schutz von Opfern von Gewalttaten verbessern. Insbesondere soll ein besseres Opferentschädigungsgesetz verabschiedet werden, denn die Geschädigten leiden häufig sehr lange physisch und auch psychisch unter der Tat. Dabei gilt es, nicht nur Opfer von Terroranschlägen, sondern auch von sonstigen Gewalttaten miteinzubeziehen."
Wichtig sei auch, dass zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, um den Betroffenen rasch und unkompliziert Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. "Hier müssen Strukturen geschaffen werden, um nicht nur Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen zu gewährleisten, sondern auch professionelle psychologische Versorgung der Opfer sicherzustellen."
Gleichzeitig gäbe es Handlungsbedarf im Bereich der Entschädigung der Opfer. Härtefallleistungen an Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Straftaten aus Haushaltsmitteln des Bundes sind bislang nur als Ausgleich für Körperschäden vorgesehen. Sach- und Vermögensschäden werden bisher nicht berücksichtigt. "Hier müssen die Möglichkeiten für Entschädigungszahlungen verbessert werden, sowohl im Hinblick auf eine Erweiterung des Leistungszwecks als auch eine Erhöhung der Zahlungen", so Noll abschließend.